Mietminderung/Kleinstreparaturen

  • Hallo Liebe Community,

    im Oktober habe ich eine neue Wohnung angemietet. Drei Monate vorher habe ich diese besichtigt und schon einige Mängel festgestellt. Bevor ich den Mietvertrag unterschrieben habe, habe ich die Voraussetzung gestellt, dass eine Grundreinigung der Wohnung stattfinden soll und der Boden in der Küche ausgetauscht werden sollte.

    Am 1.10. hatte ich nun meine Schlüsselübergabe und nichts wurde gemacht in der Wohnung. Innerhalb von 3 tagen kam zwar eine Putzkollone aber der Boden konnte nicht mehr erneuert werden, weil ich meine Küche eine Woche später einbauen lies und die Woche "zu kurz" war um den Boden zu erneuern. In den nächsten Tagen sind mir sehr viele weitere Schäden aufgefallen. Die Toiletten waren so verschmutzt, dass sie selbst nach intensiver Reinigung immer noch schwarz waren, eine Toilettenspülung geht nicht, Im Kinderzimmer sind die Leisten schwarz (ob es Schimmel ist kann ich nicht sagen). Aus sämtlichen Wasserhähnen spritzt nur das Wasser raus, weil alles so verkalkt ist und es fließt kein Wasser ab.

    Ich konnte nun zwei Wochen die Wohnung gar nicht nutzen, weil ich auf die Toiletten gar nicht nutzen konnte. Die Heizungen waren ausgestellt. Bei nachfrage bei dem Hausmeister wusste er nicht wie man diese anstellt. Ich musste also über eine Woche warten bis die Heizung ging. Zusätzlich gab es kein Strom im Flur, weil die Lüsterklemmen falsch angeschlossen waren. Hier konnte mir der Hausmeister aber auch nicht helfen. Ich musste also auch hier zwei Wochen warten bis ein Elektriker kam.

    Kann ich also eine Mietminderung verlangen? Wenn ja, in welcher Höhe?

    Mein Vermieter meint nun, dass ich die Wasserhähne selbst reparieren soll wegen der Kleinteilreparatur. Ich bin aber der Meinung, dass ich keinen Verschleiß hatte und so auch diese Reparatur nicht bezahlen möchte.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Hallo letti,

    mit dieser Frage kann dir im Forum leider nicht geholfen werden. Die Höhe der Mietminderung zu bestimmen ist eine Einzelfallprüfung deiner Umstände und somit Rechtsberatung, die nur ein Anwalt erbringen darf. Bitte wende dich an inen Anwalt oder Mieterverein.

    Übrigens gibt es laut Gesetz noch die Möglichkeit der Ersatzvornahme. Damit ist gemeint, dass man selber eine Firma beauftragt, sofern der Vermieter mit der Behebung in Verzug ist.

    Kleinreparaturen beziehen sich auf Dinge, die während der Mietzeit kaputt gehen, aber nicht auf Dinge, die schon zum Einzug kaputt waren und man auch entsprechend beanstandet hat.

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