Mietminderung und die Folgen

  • Hallo an Alle hier, mein Vermieter wurde im Jahr 2018 circa September von mir in Kenntnis gesetzt das mein zum Mietvertrag gehörender Schuppen nicht nutzbar ist. Es regnet rein und die Tür ist bis zur Hälfte vergammelt und schließt nicht richtig. Daraufhin gab es eine Begehung und es sollte ein Dachdecker reparieren. Nix tat sich und selbst auf Nachfragen wurde nicht reagiert. Also habe ich schriftlich mitgeteilt das ich die Miete um 10% kürze. Wieder keine Reaktion und so kürze ich bereits den 4ten Monat. Mein Vermieter findet das nicht so schön und sagt ich wäre ungerecht. Ich hätte nicht das Recht dazu und der Schuppen wird eh bald abgerissen. Noch dazu es hat jeder im Haus befindliche Mieter einen Keller und einen Schuppen. Ich habe keinen Keller. Die Schuppen sollen irgendwann dem Hochwasserschutz zu Folge weichen . Mein Vermieter nennt dies Maßnahme "höhere Gewalt". Er weiß wahrscheinlich nicht was dies wirklich bedeutet. Das heißt es wird laut ihm nichts an diesem Schuppen gemacht bis er abgrissen wird. Es kommt auch kein Neuer hin. Deswegen fragte ich auch nach Anpassung meines Mietvertrages aber auch das wieß er lächelnd zurück und bezog sich auf die höhere Gewalt. Ich bin mir nun nicht sicher wie ich weiter vorgehen soll und ob meine Minderung rechtens ist. Da ich auf Wohnungssuche bin, dauert aber noch etwas, habe ich Angst das er irgendwann meine Kaution mit der Minderung verrechnet. Dürfte er das denn? Bitte helft mir, denn ich bin echt am Verzweifeln. Vielen Dank

  • Am Ende eines Mietverhältnisses können eventuelle Mietrückstände mit der Kaution verrechnet werdet. Aber dafür müssten eben auch Mietrückstände vorliegen, bei einer berechtigten Mietminderung ist das nicht der Fall.

    Ob in deinem Fall eine Mietminderung rechtens ist, ist nicht endgültig zu beantworten. Dafür müsste man sehen was konkret im Mietvertrag vereinbart ist (was jedoch eine Einzelfallberatung ist und nicht möglich hier). Auch kann man sich die Frage stellen, ob die Mietminderung in der Höhe angemessen ist, aber auch das ist wieder eine Frage des Einzelfalles.

    Grundsätzlich ist noch darauf hinzuweisen, dass eine Mietminderung auch bei "höhere Gewalt" möglich ist. Es ist kein Verschulden vom Vermieter notwendig. Selbst wenn der Vermieter durch eine Behörde gezwungen werden würde, wäre es ein Grund zur Mietminderung, weil der Mieter die Mietsache nicht nach Vertrag nutzen kann.

    Du solltest deine Mietminderung anwaltlich überprüfen lassen, da man dir ab einer gewissen Höhe fristlos kündigen kann, wenn deine Minderung zu hoch ist oder unberechtigt. Dafür müssen aber immer die Umstände genau geprüft werden.

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