Wärmezähler nicht vorhanden

  • Hallo zusammen,

    ich wohne in einer Miet-Wohnanlage mit 78 WE, die 2013 fertiggestellt wurde. In jeder Wohnung wurden - nur in den Bädern - Fußbodenheizungen eingebaut. Regelventile dieser FBH zur Temperatureinstellung sind zwar vorhanden, jedoch werden die Verbräuche nicht erfasst. Abgerechnet wird dieser Wärmeverbrauch im Rahmen des Gesamtverbrauchs des Blockheizwerkes am Jahresende über die jeweilige Wohnfläche.

    Diese Gegebenheit führt dazu, dass sich einige Mieter nicht kostensparend verhalten und die FBH das ganze Jahr über voll aufgedreht lassen, um z.B. im Winter bei geöffneten Innentüren mehrere Nachbarräume mit zu beheizen oder aber bei geöffnetem Badfenster die Wäsche zu trocknen.

    Dies ist aus Sicht des Umweltschutzes absolut nicht tragbar. Ferner werden diejenigen, die sparsam mit der FBH umgehen, finanziell krass benachteiligt.

    Meine Frage: Ist dieser Zustand überhaupt erlaubt, oder müssen nicht nachträglich Wärmemengenzähler eingebaut werden?

    Viele Grüße, Eddy

  • Hallo Eddy,

    grundsätzlich unterliegt auch die Beheizung durch ein Blockheizwerk der Heizkostenverordnung und somit wäre ein Wärmemengenzähler in jeder Wohnung erforderlich. Ich würde an deiner Stelle zuerst einmal beim Vermieter nachfragen, warum die Abrechnung nicht nach Heizkostenverordnung erfolgt. Diese Antwort könnte für das weitere Vorgehen helfen.

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