Hallo
zusammen,
ich
wohne in einer Miet-Wohnanlage mit 78 WE, die 2013 fertiggestellt wurde. In
jeder Wohnung wurden - nur in den Bädern - Fußbodenheizungen eingebaut. Regelventile
dieser FBH zur Temperatureinstellung sind zwar vorhanden, jedoch werden die
Verbräuche nicht erfasst. Abgerechnet wird dieser Wärmeverbrauch im Rahmen des
Gesamtverbrauchs des Blockheizwerkes am Jahresende über die jeweilige
Wohnfläche.
Diese
Gegebenheit führt dazu, dass sich einige Mieter nicht kostensparend verhalten
und die FBH das ganze Jahr über voll aufgedreht lassen, um z.B. im Winter bei
geöffneten Innentüren mehrere Nachbarräume mit zu beheizen oder aber bei
geöffnetem Badfenster die Wäsche zu trocknen.
Dies
ist aus Sicht des Umweltschutzes absolut nicht tragbar. Ferner werden
diejenigen, die sparsam mit der FBH umgehen, finanziell krass benachteiligt.
Meine
Frage: Ist dieser Zustand überhaupt erlaubt, oder müssen nicht nachträglich
Wärmemengenzähler eingebaut werden?
Viele
Grüße, Eddy