Beiträge von RoEn

    Ja habe die Verordnung gelesen und habe folgende Textpassage vom LG Berlin DWW 97, 151: "nicht geschätzt werden darf jedoch, wenn der Vermieter es versäumt hat, die Wohnung mit Messgeräten auszustatten." Schätzwert darf er abrechnen sofern es zb technische Probleme mit dem Gerät gab oder der Mieter beim Ablesen nicht anzutreffen war.

    Hallo ihr Lieben,

    ich wohne seit ca. 6 Monaten in einer neuen Wohnung, erst jetzt hat der Vermieter die Messgeräte an den Heizungen angebracht, da er es versäumt hatte. Meine Abrechnung wurde nun über einen Schätzwert abgerechnet. Die Sache ist ja nun eigentlich klar, dass er das nicht darf. Nun ist aber die Frage, wie wird sonst abgerechnet? Es ist eine 1-Raumwohnung mit 35qm und somit handelt es sich um sehr geringe Heizkosten, könnte es für mich nachteilig auswirken, wenn ich auf mein Recht bestehe und dann z.B. nach Wohnfläche abgerechnet wird?

    Vielen Dank für eure Antworten :)

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