Gartenpflege - Nebenkosten

  • Ich bin Mieter uind habe das alleinige Nutzungsrecht des Gartens. Laut Mietvertrag bin ich für die Gartenpflege verantwortlich. Hier heißt es nur, dass ich diese im "allgemein üblichen Umfang zu pflegen hätte". Mein Vermieter fordert nun von mir Bäume, Hecken und Sträucher im Garten zuzuschneiden, ansonsten würde dies von einer externen Firma erledigt und über die Nebenkosten abgerechnet. Solche Kosten sind bislang nicht in alten Nebenkostenabrechnungen aufgeführt. Da die o.g. Tätigkeiten nicht explizit im Mievertrag aufgeführt sind diese Aufgabe des Vermieters !? Könnte der Vermieter, für die aktuelle Abrechnungspersiode, die Kosten für diese Arbeiten auf mich umlegen oder muss er dies erst ankündigen für die nächste Abrechnungspersiode?

    Vielen Danke Vorab!

    MfG

    Zerstoerer

  • Hallo,

    optimalerweise sollte der Umfang der Gartenarbeiten im Mietvertrag vereinbart werden. Ist dies nicht detailliert geschehen, kann man davon ausgehen, dass der Mieter nur einfache Pflegearbeiten auszuführen hat, die keiner besonderen Fachkenntnis bedürfen. Darunter fällt Unkraut entfernen, Rasen mähen und ähnliches. Siehe dazu das Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.10.2004, Az. 10 O 70/04.

    Das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern bedarf aber eines größeren Zeitaufwands und auch besonderer Fachkenntnis. Deshalb ist dies dann Vermietersache.

    Ob dir die Kosten auferlegt werden können, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Hierbei müssen die Gartenarbeiten nicht explizit benannt sein. Es genügt eine allgemeine Formulierung, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat. Denn damit sind dann automatisch alle Kosten laut der Betriebskostenverordnung gemeint.

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