Rückzahlung Kaution erst nach 22 Monaten?

  • Hallo zusammen,

    ich habe meinen Mievertrag zum 28.2.2019 gekündigt. Ein Teil meiner Kaution wurde mir zurückgezahlt. Der Rest soll erst nach der Betriebskostenabrechnung 2019 also zum 31.12.2020 zurückgezahlt werden.

    Ist das rechtens ? das sind immerhin 22 Monate. Bevor ich mir einen Anwalt nehme, wollte ich eventuell hier einmal fragen.

    danke im Voraus

    Gruß

    Micha

  • Hallo Micha,

    ja, das ist korrekt, der Vermieter braucht den Rest der Kaution erst zurück geben, wenn sein Sicherungsbedürfnis vollständig erfüllt ist. Und dazu gehört auch die Nachzahlung für die letzte Nebenkostenabrechnung, sofern denn aus der Erfahrung der vorherigen Abrechnungen eine Nachzahlung wahrscheinlich ist. Man kann allenfalls über die Hohe des zurück gehaltenen Betrags sprechen, sofern dieser unangemessen hoch sein sollte.

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