Eigenbedarfskündigung

  • Ich habe ein Kündigungsschreiben von meinem Vermieter erhalten. Diese Kündigung soll zum 1. April 2010 das Mietverhältnis aufheben, bzw. beenden. Die Begründung zur Kündigung war, dass mein Vermieter die Wohnung für seinen Eigenbedarf nutzen will. Nun weiß ich aber, dass mein Vermieter mehrere Immobilien besitzt und ich frage mich, warum ausgerechnet meine Wohnung nun von ihm genutzt werden sollte?
    Muss denn mein Vermieter in der Kündigung Angaben über seine anderen Immobilien und über die Verwendung dieser machen?

  • Wenn ein Vermieter wegen Eigenbedarfs das bestehende Mietverhältnis kündigt, weil er z.B. selbst in die gekündigte Wohnung einziehen will, reicht es aus, dass er den Eigenbedarf im Kündigungsschreiben anmeldet. Das bedeutet, dass er in seinem Kündigungsschreiben nicht unbedingt Angaben zu seinem sonstigen Grund- und Immobilienbesitz machen muss.
    Macht aber der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben Aussagen über seine Immobilien, dann muss diese Information vollständig und wahrheitsgetreu sein. Sind diese Informationen nicht richtig, oder unvollständig, kann die Kündigung des Mietverhältnisses als unbegründet angefochten werden.

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