Nachzahlung obwohl Heizkosten 01.10.18 - 31.03.19 und Gesamtabbrechnung 1.10.18- Ende 2018

  • Hallo,

    Hoffe mir kann jemand helfen!

    Ich habe meine NKA erhalten und soll 220euro Nachzahlung leisten diese ergeben sich aus einem Heitzkosten Betrag von 570 Euro vom 1.10.18 {Einzug} bis Ende 2018.

    Die 570 Euro sind entstanden von 1.10.18 bis 31.03.19 berücksichtigt werden aber nur die gezahlten Nebenkosten von 150€ x3 die vom 1.10.18 bis Ende 2018 gezahlt wurden. Danach habe ich natürlich auch weiter die 150€ bezahlt.

    Nun meine Frage.. Ist es zulässig das ich eine Nachzahlung leisten muss obwohl die Nebenkosten die ich gezahlt habe nur bist ende 18 berücksichtigt werden aber der entstandene Betrag auch aus den 3 Monaten des neuen Jahres abgerechnet wird. Falls undeutlich bitte fragen ich versuche es dann genauer zu erklären.

    Vielen Dank im voraus.. Vllt kennt sich ja jemand damit aus, oder hatte solch einen Fall schonmal.

  • Hallo,

    du solltest zunächst einfach mal beim Vermieter nachfragen, eventuell handelt es sich nur um ein Versehen.

    Gruß

  • Die 570 Euro sind entstanden von 1.10.18 bis 31.03.19

    Da kann etwas nicht stimmen, soweit das aus deiner Beschriebung zu erkennen ist. Es hört sich so an, als ist der Abrechnungszeitraum der Abrechnung mit dem 01.01. bis 31.12.18 angegeben, und dein Nutzungszeitraum entsprechend kürzer ab Einzug.

    Daraus würde sich dann ergeben, dass der Brennstoff Verbrauch auch nur für den 1.1. bis 31.12. angesetzt werden darf. Das ist so in der Heizkostenverordnung vorgegeben. Alle anderen Kosten dürfen nach dem sog. Abflussprinzip gerechnet werden, aber die Brennstoffkosten müssen zwingend nach dem Leistungsprinzip gerechnet werden, also mit anderen Worten was tatsächlich im Abrechnungszeitraum verbraucht wurde.

    Vorbehaltlich der detaillierten Prüfung der Abrechnung scheint also der Fehler nicht darin zu bestehen, dass deine Vorauszahlung Januar bis März nicht berücksichtigt ist, sondern dass die Kosten des Brennstoffs falsch ermittelt sind.

  • Die anderen Kosten sind nur bis ende 18 angegeben lediglich die Heizkosten gehen bis 31.03 das kann aber so nicht abgerechnet werden da ja nur 3 mal Nebenkosten zahlung meinerseits berechnet werden


    du solltest zunächst einfach mal beim Vermieter nachfragen, eventuell handelt es sich nur um ein Versehen.

    Habe ich bereits dieser meinte ich würde es ja dann in einem Jahr eh zurückbekommen das ist meiner Eignung nach aber egal ich habe keine Nachzahlung generiert und sogar viel weniger verbraucht was bedeutet ich bekomme normalerweise geld von ihm...

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (15. Oktober 2019 um 20:18) aus folgendem Grund: 2 Beiträge zusammen geführt. Bitte die Bearbeiten Funktion nutzen, wenn man wenige Minuten später noch etwas ergänzen möchte.

  • lediglich die Heizkosten gehen bis 31.03

    Wie bereits oben erläutert ist das nicht korrekt. Die Heizkosten müssen mit Stichtag zum 31.12. ermittelt werden, also zum Ende des Abrechnungszeitraums. Das Argument, dass man im nächsten Jahr wieder etwas zurück bekommt gilt nur für Kosten, die das Jahr über nahezu kostant sind. Die Heizkosten entstehen ja nur in den kalten Monaten. Und hierbei wäre das eine Verschiebung, die das Ergebnis verfälscht.

    (2) Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstromes, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung, Aufteilung und Verbrauchsanalyse.

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