Umzug / Einzug und daraus resultierende Fragen

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage. Es geht um eine Wohnung die ich neu beziehen möchte und zwar im Haus neben an. Das heißt das der Vermieter der selbe ist. Die Wohnung hat 120 qm mit großem Garten und kostet Kalt 660 + 270 NK (zwei Wohnungen zusammengeführt). Allerdings ist diese Wohnung in die ich einziehen möchte, stark verwohnt und sehr dreckig (dreckig in Sinne von ekelig bahhh ). Die Toiletten sind stark verschmutzt, vergilbt und mit altem gelben Spülkasten, die Fenster wurden nie geputzt. Die Badewanne ist teils unbrauchbar. Überall cm dicke Staubschichten und richtig fette Spinnweben. Und sehr wahrscheinlich wurde auch in der Wohnung geraucht. Die Wohnung riecht zudem auch sehr modrig. Die Wohnung wird unrenoviert übergeben. Für 100 € mehr im Monat würde Sie mir die Wohnung auch renovieren also tapezieren und besenrein übergeben, was ich persönlich, hochgerechnet auf die mehrere Jahre, dann doch sehr teuer finde. Die Vermieterin wird nur der Müll entsorgen, den die Vormieterin in der Wohnung und im Garten hinterlassen hat. Ein paar Kleinigkeiten wie spachteln und schleifen an stark beschädigten Türen übernimmt die Vermieterin auch. Ich werde die Wohnung mit Sicherheit auf Vordermann bringen, nur ist meine Frage muss ich die Wohnung reinigen und was muss Sie übernehmen und was ich? Was sind meine Pflichten und Recht und was Ihre? Muss Sie die Toiletten erneuern. Geht Sie vlt. von der Mieter runter weil ich die Renovierung übernehme? Ich möchte die Wohnung auf jeden Fall haben, weil wir eine große Wohnung brauchen. Zudem sagte Sie mir das in meinem Vertrag für die jetzige Wohnung in der ich wohne drin steht, dass ich die Wohnung Decken gestrichen, Tapeten frei und Laminat frei zu verlassen habe. Und die Vormieter hat Ihre Wohnung verwüstet hinterlassen und nicht besenrein hinterlassen. Sie hat weder die Böden noch die Tapeten entfernt. An den Fenstern hängen Gardinen und Rollos. Ach ja, die Vormieterin weniger Mieter gezahlt als Sie von mir verlangt. Darf Sie die Miete einfach für eine unrenovierte Wohnung einfach so erhöhen? Darf Sie mir auf mein Verlangen zeigen was die Vormieterin als Miete gezahlt hat?

    Ist da nicht ein Widerspruch drin? Ich bitte Euch um Rat und Tat. Bitte unterstützt mich. Vielen lieben Dank im Voraus.

  • Die Wohnung wird unrenoviert übergeben.

    In dem Fall muss der Vermieter rein gar nichts in der Wohnung machen. Weder reinigen, weder WC wechseln, etc.

    Du bekommst dann einfach nur die Schlüssel ausgehändigt.

    Darf Sie die Miete einfach für eine unrenovierte Wohnung einfach so erhöhen?

    Grundsätzlich gibt es die sogenannte Mietpreisbremse, so dass bei der Neuvermietung maximal um 10% erhöht werden darf.

    Der tatsächliche Zustand spielt da keine Rolle.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Allerdings ist diese Wohnung in die ich einziehen möchte, stark verwohnt und sehr dreckig (dreckig in Sinne von ekelig bahhh ).

    Lass die Finger von einem solchen Saustall. In der Regel merkt man erst nach Einzug, welche Mängel noch in einem solchen Dreckloch auf die Mieter warten. Wenn der Vermieter nichts machen will, ist der entweder blind oder hat kein Geld.

  • Was Beschädigungen oder Defekte betrifft, so ist es wichtig, dass diese in einem Übergabeprotokoll aufgeführt werden. Soweit es um Defekte geht, welche die Nutzbarkeit der Wohnung einschränken, kann man vom Vermieter die Behebung verlangen. Denn der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Bei rein optischen Mängeln hingegen muss man optimalerweise schon bei Vertragsschluss mit dem Vermieter vereinbaren, was er noch zu erledigen hat. Nach der Übergabe der Wohnung kanntest du die Mängel und hast sie als gegeben angenommen.

    Was die Sauberkeit betrifft, so hast du keinen Anspruch auf eine auf Hochglanz geputzte Wohnung. Aber wenn es so schlimm ist, dass Zentimeterdick Staub liegt und Massen an Spinnweben sind, dann ist das kein vertragsgemäßer Zustand. Das kann beanstandet werden. Das muss spätestens bei Übergabe bestätigen, noch besser bereits bei der Besichtigung der Wohnung und vor Vertragsschluss. Man spricht bei der Rückgabe der Wohnung immer vom besenreinen Zustand. Gleiches gilt aber auch bei Übernahme einer Wohnung. Das bedeutet, grobe Verschmutzungen müssen nicht geduldet werden.

  • dass Zentimeterdick Staub liegt und Massen an Spinnweben sind, dann ist das kein vertragsgemäßer Zustand.

    Mich irritiert die mehrfache Aussage "vertragsgemäßer Zustand"...

    Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass die Toilette alt und die Wohnung verdreckt ist, dann entspricht die Wohnung bei Übergabe dem vertragsgemäßen Zustand.

    Das bedeutet, grobe Verschmutzungen müssen nicht geduldet werden.

    Hast Du eine Quelle dafür?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass die Toilette alt und die Wohnung verdreckt ist, dann entspricht die Wohnung bei Übergabe dem vertragsgemäßen Zustand.

    Betonung liegt auf "wenn".

    Gut, wir wissen nicht, was hier im Mietvertrag steht. Aber betrachten wir es realitätsnah. Und so behaupte ich, dass in 99,9% der Mietvertrage so ein Zustand nicht im Mietvertrag beschrieben ist, sondern in der Praxis ist es eher so, dass ein Standardvertrag gemacht wird, und dann die Überraschung kommt.

    Bei der Besichtigung war das vielleicht noch kein Thema, da man vielleicht aus den Umständen annehmen kann, dass es der Vermieter noch erledigt.

    Hast Du eine Quelle dafür?

    Dazu brauchst du kein Urteil. Schau einfach nur in §535 BGB, da heißt es wörtlich , dass sich die Wohnung "in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" befinden muss. Das sagt alles aus. Wen man erst mal eine dicke Schicht von Staub und Spinnenweben entfernen muss, um irgend was abstellen zu können, ist das kein geeigneter Zustand.

  • Wenn es danach ginge, dann dürfte ich ja auch keine Wohnung ohne Bodenbelag oder Tapete vermieten, was aber durchaus mal vorkommt.

    Letztendlich kommt es aber tatsächlich auf den Mietvertrag an. Wenn der Mieter diese Wohnung explizit in dem gesehenen Zustand anmietet und dies auch vertraglich fixiert, bin ich der Meinung, dass der Vermieter hier fein raus ist.

    Anders sieht es nur aus, wenn verdeckter Mangel vorliegt.

    Unabhängig davon: Eine solche Wohnung würde ich niemals anmieten. Da ist der Ärger vorprogrammiert.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Bodenbelag und Tapete ist ein schlechtes Beispiel, um über das Thema zu sprechen. Denn das hat eher was von Geschmackssache, wie man es sich einrichten will. Es gibt andere bessere Beispiele, die auch immer wieder in der Rechtsprechnung vorgekommen sind, um zu definieren, was zu einer Wohnung als Standard und somit vertragsgemäß zu gehören hat.

    Ein Beipiel ist die Möglichkeit zum Fernsehen. Wenn in einer Wohnung kein Kabelanschluss vorhanden ist, gleichzeitig aber der Vermieter verbietet, dass man eine Sat Schüssel oder ähnliches anbringen darf, dann ist das nicht vertragsgemäß (ja es gibt jetzt dvb-t, aber es ist nur ein Beispiel)

    Weiteres Beispiel, welches auch vor Gericht vorkam, wenn keine Wohnungstür vorhanden ist oder sich diese nicht abschließen lässt, dann ist das klar ein Mangel, obwohl in keinem Vertrag drin steht, dass zur Wohnung eine Tür gehört.

    Und so gibt es einiges mehr. Somit ist auch eine starke Verschmutzung ein Mangel, den man nicht akzeptieren muss.

    Du hast natürlich recht, dass der Zustand als Gegeben akzeptiert wurde, wenn es im Vertrag steht (§536b). Aber darum geht es nicht bei dem, was ich zu erklären versuche.

  • Die Wohnung wird unrenoviert übergeben. Für 100 € mehr im Monat würde Sie mir die Wohnung auch renovieren also tapezieren und besenrein übergeben, was ich persönlich, hochgerechnet auf die mehrere Jahre, dann doch sehr teuer finde.

    Ich finde dadurch wird ziemlich klar, dass alle Rechte aus dem Mietrecht bezüglich den vorhandenden Mängel ausgeschlossen werden sollen. Bzw. rechtlich gesehen sind es dann keine Mängel mehr, weil genau dieser Zustand als vertragsgemäß vereinbart worden ist. Eine andere Frage ist wie immer die Beweisbarkeit und die Frage im konkreten Rechtsfall, aber das können wir nicht beurteilen.

    Das Problem bezügliches des Staubes und anderer Verschmutzungen ist, dass sich der vertragsgemäße Zustand sich immer zwingend aus der vertraglichen Vereinbarung ergibt. Wurde die Wohnung als renoviert angemietet, dann dürfen die Tapeten nicht fehlen, wenn diese als unrenoviert vermietet worden ist, dann dürfen die wählen.

    Was Fruggel mit dem TV anspricht ist ein Problem von Merkmalen, die jeder Wohnung inne zuwohnen haben. Ich würde hier Strom und Heizung und teilweise Internet als Beispiele anbringen. Natürlich darf man immer davon ausgehen, dass bei einer Mietwohnung Strom anliegt. Jetzt stellt sich die Frage, ob das Merkmal "besenrein" auch immer vorzuliegen hat außer es wird explizit darauf hingewiesen.

    Hier lässt sich jetzt hervorragend Streiten und es kommt dann wirklich sehr stark auf die genau Begebenheiten an. Ich würde mich jetzt persönlich nicht an bisschen Staub und paar Spinnenweben stören, aber es wird auch bei mir irgendwann umschlagen. Aber solange die Verschmutzungen mit einfachsten Mittel zu entfernen sind, dann würde ich einen Mangel verneinen. Hier klingt es aber danach, dass diese Grenze überschritten worden ist, aber wie gesagt, Einzelfall und kaum hier zu bewerten möglich.

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