Hallo,
ich habe folgende Frage. Es geht um eine Wohnung die ich neu beziehen möchte und zwar im Haus neben an. Das heißt das der Vermieter der selbe ist. Die Wohnung hat 120 qm mit großem Garten und kostet Kalt 660 + 270 NK (zwei Wohnungen zusammengeführt). Allerdings ist diese Wohnung in die ich einziehen möchte, stark verwohnt und sehr dreckig (dreckig in Sinne von ekelig bahhh ). Die Toiletten sind stark verschmutzt, vergilbt und mit altem gelben Spülkasten, die Fenster wurden nie geputzt. Die Badewanne ist teils unbrauchbar. Überall cm dicke Staubschichten und richtig fette Spinnweben. Und sehr wahrscheinlich wurde auch in der Wohnung geraucht. Die Wohnung riecht zudem auch sehr modrig. Die Wohnung wird unrenoviert übergeben. Für 100 € mehr im Monat würde Sie mir die Wohnung auch renovieren also tapezieren und besenrein übergeben, was ich persönlich, hochgerechnet auf die mehrere Jahre, dann doch sehr teuer finde. Die Vermieterin wird nur der Müll entsorgen, den die Vormieterin in der Wohnung und im Garten hinterlassen hat. Ein paar Kleinigkeiten wie spachteln und schleifen an stark beschädigten Türen übernimmt die Vermieterin auch. Ich werde die Wohnung mit Sicherheit auf Vordermann bringen, nur ist meine Frage muss ich die Wohnung reinigen und was muss Sie übernehmen und was ich? Was sind meine Pflichten und Recht und was Ihre? Muss Sie die Toiletten erneuern. Geht Sie vlt. von der Mieter runter weil ich die Renovierung übernehme? Ich möchte die Wohnung auf jeden Fall haben, weil wir eine große Wohnung brauchen. Zudem sagte Sie mir das in meinem Vertrag für die jetzige Wohnung in der ich wohne drin steht, dass ich die Wohnung Decken gestrichen, Tapeten frei und Laminat frei zu verlassen habe. Und die Vormieter hat Ihre Wohnung verwüstet hinterlassen und nicht besenrein hinterlassen. Sie hat weder die Böden noch die Tapeten entfernt. An den Fenstern hängen Gardinen und Rollos. Ach ja, die Vormieterin weniger Mieter gezahlt als Sie von mir verlangt. Darf Sie die Miete einfach für eine unrenovierte Wohnung einfach so erhöhen? Darf Sie mir auf mein Verlangen zeigen was die Vormieterin als Miete gezahlt hat?
Ist da nicht ein Widerspruch drin? Ich bitte Euch um Rat und Tat. Bitte unterstützt mich. Vielen lieben Dank im Voraus.