Mieterhöhung neue Heizung weil alte defekt war

  • Hallo,

    ich bewohne mit mit meiner Frau seit 4 Monaten ein EFH zur Miete. Seit dem Eizug funktionierte die uralte Gasheizung nicht. Sie konnte zwar warmes Wasser liefer aber nicht im Haus heizen. Dies war im Sommer egal, zum Herbst hin wurde es jedoch kalt, sodass wir mit elektro Öfen geheizt haben. Auf unser Drängen dies zu reparieren entschied sich der Vermieter die Heizung nicht zu reparieren (lohnt nicht) und eine neue Gastherme einzubauen. Nun verlangt er eine Mieterhöhung weil wir jetzt eine neue Heizung haben. Wir haben relativ knapp kalkuliert und nicht damit gerechnet, dass wir bereits nach wenigen Monaten eine Mieterhöhung bekommen könnten. Aus meiner Sichtweise sollte eine funktionierende Heizung doch Standard sein und nicht ein extra zu bezahlendes Gut. Hätten wir uns über den zu hohen Verbrauch beschwert bei funktionierender Heizung und darauf eine neue bekommen "aus Nettigkeit" könnte ich es ja nich verstehen. Wie ist hier die Rechtslage? Danke!!!!

  • Instandhaltung ist Sache des Vermieters. Modernisierung mit einem Gewinn für Umwelt und Mieter muss von diesem mitfinanziert werden. Seit diesem Jahr kann der Vermieter 8% der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufrechnnen. Da gibt es aber einiges zu beachten. Was das hier steht hier.

    Einmal editiert, zuletzt von Köbes (12. Oktober 2019 um 11:20)

  • Wie es in deinem Fall ist können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Aber allgemein gesagt muss bei einer Modernisierung die Sache immer funktionstüchtig sein. Ein defektes Gerät ist ansonsten Instandhaltung. Wenn ein Vermieter eine Modernisierung machen will und dafür eine Mieterhöhung verlangen will, dann muss er das tun, solange die Sache noch funktioniert.

    Wenn die Heizung nur teilwese defekt ist und zum Teil funktioniert, dann muss für die Berechnung der Mieterhöhung der Teil der Instandhaltung heraus gerechnet werden.

    Letztendlich muss die Mieterhöhung genau geprüft werden, ob alles richtig berücksichtigt ist. Im Zweifel kannst du sie von einem Anwalt oder Mieterverein prüfen lassen. Es gibt noch einiges mehr dabei anzuschauen.

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