Hallo,
ich habe einen Mietvertrag zu einer 2er WG abgeschlossen. Einziehen sollte ich am 01.11.2019. Ich habe aber eine Arbeitsstelle in einer anderen Stadt gefunden. Aktuell lebe ich in Stuttgart.
Muss ich mich an die 3 monatige gesetztliche Kündigungsfrist halten, auch wenn ich ihn jetzt kündigen würde? Im Mietvertrag steht nichts zum Thema Rücktrittsrecht.
Die einzig wichtige Passage:
"Ist das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen (in meinem Fall ja), so kann jede Partei das Mietverhältnis schriftlich kündigen. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."
Grüße