Beiträge von 1412678
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Einzugstermin ist der 1 November, könnte dort auch nicht früher einziehen.
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Dem Vermieter winken 1500 Euro für nichts zu, warum sollte der so dämlich sein und einen Aufhebungsvertrag aufsetzten? Das ich auch vor dem Einzug kündigen kann ist mir bekannt, meine Frage ist eher ob eine WG rechtlich einer Mietwohnung gleichkommt und vor dem Einzug die 3 Monate gelten?
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Hallo,
ich habe einen Mietvertrag zu einer 2er WG abgeschlossen. Einziehen sollte ich am 01.11.2019. Ich habe aber eine Arbeitsstelle in einer anderen Stadt gefunden. Aktuell lebe ich in Stuttgart.
Muss ich mich an die 3 monatige gesetztliche Kündigungsfrist halten, auch wenn ich ihn jetzt kündigen würde? Im Mietvertrag steht nichts zum Thema Rücktrittsrecht.
Die einzig wichtige Passage:
"Ist das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen (in meinem Fall ja), so kann jede Partei das Mietverhältnis schriftlich kündigen. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."
Grüße
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