Genossenschaft erhöht Miete um glatte 10 %

  • Guten Tag,

    ist es üblich, dass eine Genossenschaft eine Mieterhöhung von 10 % erbittet und dafür eine Einwilligungserklärung verlangt?

    Ist es rechtens, dass sie rechtliche Schritte androht, wenn die Zustimmung nicht erteilt wird?

    Ich vermute, dass die Genossenschaft für ihre Berliner Wohnung die Mietpreisbremse umgehen will oder vertue ich mich da?

    Mit freundlichem Gruß

    Frank

  • Hallo Frank,

    auch eine Genossenschaft hat sich bei Mieterhöhungen an die gesetzliche Regelung zu halten, die in §558 BGB definiert sind. Demnach ist die Kappungsgrenze von Erhöhungen bei 15% innerhalb von 3 Jahren, die Erhöhung muss ordnungsgemäß begründet sein, z.B. mit dem qualifizierten Mietspiegel. Als Mieter erfordert die Mieterhöhung der Zustimmung, andernfalls kann der Vermieter die Zustimmung bei Gericht einklagen. Du solltest das Mieterhöhungsverlangen also prüfen, ob es gesetzeskonform geschrieben ist, oder dir von einem Anwalt oder Mieterverein dabei helfen lassen, wenn du unsicher bist.

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