Mieterhöhung Garage - zu klein für ein Auto.

  • Guten Tag,

    ich habe seit ein paar Jahren eine Wohnung inkl. Garage angemietet, beides mit einem Mietvertrag, nicht seperat. In der Garage stehen zwei Motorräder und ein Roller, Schränke usw.

    Ich habe beim Einzug keine konkreten Infos bzgl. der Garagen-Größe bekommen und diese auch nicht ausgemessen.

    Der Vermeiter (vertreten durch einen Immobilienbesitzer-Verein) möchte nun im Zuge einer "Mietanpassung" die Miete der Garage von 15€ auf 40€ (!!!) erhöhen.

    Ich habe mich im Netz informiert und festgestellt, dass es eine Mindestgröße für Garagen gibt. Diese Mindestgröße (2,3 x 5m + jeweils 0,1m zur Wand) wird bei meiner Garage bei weitem nicht erfüllt, es fehlen in der Längeund Breite je ca. 30 cm. Diese Garage kann ich nun also nicht für mein Auto nutzen. Es handelt sich also um einen erheblichen Mangel und ich kann die Garage eigentlich für den angedachten Zweck - nämlich men Auto darin zu parken - nicht nutzen.

    Desweiteren ist der Boden/Estrich in der Garage voller Löcher und bröckelt, weiter kommt der Putz von den Wänden.


    Kann ich die Miete mindern, wenn ja um wieviel Prozent? Oder gilt die Garage nun nur noch als Schuppen, da der eigentlich Zweck, nämlich mein Auto darin zu parken, nicht erfüllt werden kann? Ich bin völlig ratlos, ich wäre dankbar für Tipps ... bei der Erhöhung geht es jährlich um 300€, ein Haufen Geld.


    Danke für Antworten und viele Grüße


    Roland

  • Hallo,

    zunächst muss man festhalten, dass eine Mieterhöhung unabhängig vom vorliegen von Mängeln zu betrachten ist. Daher kann man sich nicht gegen eine Mietminderung wehren mit dem Einwand es liegt ein Mangel vor. Wenn die Garage rechtlich mit dem Mietvertrag des Wohnraumes verbunden ist, so sind die §§ 558 bezüglich der Mieterhöhung anzuwenden.

    Bezüglich der Größe der Garage würde ich allgemein sagen, dass die Verwendung im Risiko des Mieters liegt und sich dieser vorher informieren muss, ob sein Auto verwendet werden kann. Der Vermieter kennt im Zweifel nicht das Auto des Vermieters. Ob sich aufgrund einer Mindestgröße einer Garage daran was ändert mag möglich sein, würde ich nach meiner Ansicht aber auch verneinen. Es überwiegt das Verwendungsrisiko des Mieters.

    Im Einzelfall muss man sich konkret anschauen, welche landesrechtlichen Regelungen es gibt und ob diese Anwendbar sind. Zudem muss sich dann die Auswirkung angeschaut werden und ob dadurch der Mieter das Verwendungsrisiko nur noch zu tragen hat, wenn sein Auto in eine Garage mit einem Mindestmaß nicht passen würde. Dies kann aber nur ein Anwalt.

    Gruß

  • Ist eine Mieterhöhung der Garage von 15€ auf 40€ rechtens?

    Wie darkshadow schon erklärt hat, gelten bei Garagen, die eine rechtliche Einheit mit dem Wohnungsvertrag bilden, die gesetzlichen Vorschriften des §558 BGB. Das bedeutet, die Höhe der neuen Miete muss entweder mit dem Mietspiegel oder mit 3 Vergleichsmieten oder mit einem Gutachten begründet werden. Ein Vermieter kann also nicht die Garage für sich allein genommen erhöhen, es geht nur im Zusammenhang mit der Miete für die Wohnung.

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