Nachforderung 22 Monate nach Auszug

  • Hallo,

    ich kündigte meinen letzten Mietvertrag zum 31.01.2018. Auszugsdatum war bereits Anfang Januar 2018. Gestern 04.10.2019 (Briefdatum 25.09.2019) erhielt ich eine Betriebskostenabrechnung über den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.01.2018 mit einer (für einen Monat) horrenden Nachzahlungsforderung. U.a. entspricht der Warmwasserverbrauch in der unbewohnten Wohnung etwa dem Verbrauch von 7 Monaten zuvor. Ich weiß, dass ich mit dem Argument "gesunder Menschenverstand" nichts erreichen kann...

    Allerdings stellt sich mir die Frage, ob ich die Nachzahlung 22 Monate nach dem Abrechnungszeitraum überhaupt bezahlen muss?

    Dazu habe ich folgendes gefunden: "Der Vermieter hat drei Jahre lang Anspruch auf Zahlung ausstehender Nebenkosten. Diesen Anspruch muss er jedoch innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes geltend machen, indem er dem Mieter innerhalb dieser Zeit eine Nebenkostenabrechnung zukommen lässt."

  • Hallo,

    Allerdings stellt sich mir die Frage, ob ich die Nachzahlung 22 Monate nach dem Abrechnungszeitraum überhaupt bezahlen muss?

    Ein Vermieter hat 12 Monate Zeit, die Abrechnung der Nebenkosten zu erstellen. Diese Frist beginnt jedoch nicht mit dem Auszug oder dem Vertragsende, sondern mit dem Ende des Abrechnungzeitraums. Unabhängig von deinem Nutzungszeitraum (1 Monat) ist der Abrechnungszeitraum aber immer 1 Jahr. Also nehmen wir fiktiv an, der Abrechnungszeitraum wäre der 1.1.18 bis 31.12.18, dann hat der Vermieter bis 31.12.19 Zeit für die Abrechnung.

    U.a. entspricht der Warmwasserverbrauch in der unbewohnten Wohnung etwa dem Verbrauch von 7 Monaten zuvor.

    Dazu lässt sich leider nichts sagen ohne die Abrechnung zu sehen. Diese muss geprüft werden, wie der Vermieter gerechnet hat. Du verstehst sicher, dass Mutmaßungen, wo der Fehler sein könnte, nicht weiter helfen.

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