Besuch vom Nachbarn

  • Hallo

    Ich wohne in einem Gang in einer Altstadt. Es ist hier sehr eng und hellhörig. Die Haustür von der Wohnung gegenüber zu meinem Fenster zu wohn/schlafraum beträgt ca 3 meter.

    Jetzt ist es so das der Student gegenüber von mit seit 2 Wochen Besuch hat. Das sind hier alles ein Zimmer Wohnungen und seine mit ca 30qm ist auch die kleinste.

    Ich fühle mich durch seinen Besuch massiv gestört. Es ist laut, es gibt mehr Müll (Mülltonnen sind noch schneller voll) und sie benutzen Gemeinschafts Waschmaschine und Trockner mit.

    Es sind junge Leute Anfang 20, der Mieter der Wohnung ist 19. Sie schlafen tagsüber und sind nachts unterwegs. Sie hören laut Musik und knallen die Türen. Die waschen nachts Wäsche und bringen auch noch spät ihren Müll weg. Ich habe die hinterste Wohnung im Gang und bin damit ständig von deren Geräusche umgeben (wäscheraum und Mülltonne sind hinter meiner Wohnung)

    Der Vermieter ist seit Anfang 2019 vonovia. Ich habe das Lärm Problem schon mal mit den durch wegen einem anderen Mieter. Es passiert einfach nichts. Ich möchte hier aber nicht ausziehen nur weil Mieter die nach mir gekommen sind sich nicht an Regeln halten.

    Ich habe gefragt wie lange der Besuch noch bleibt. Antwort "mal gucken"

    Meine Katze die hier frei im Gang laufen kann, hat extreme Angst vor den weil die sehr rücksichtslos sind.

    Gerade ist da zb volles Haus. Haustür ist offen und ich höre jedes Wort bin nur schlecht in Englisch ubd verstehe es deswegen nicht.

    Kann mir hier jemand sagen was ich tun kann und wie ich am besten vorgehe?

    Schon mal danke

    LG

  • Hallo,

    im Normalfall wäre es schon zu bevorzugen, über den Vermieter zu gehen und diesem mehr Druck zu machen, sich um die Angelegenheit zu kümmern. Es ist seine Pflicht, wenn sich ein Mieter nicht an die allgemeinen Regeln hält. Störung des Hausfriedens nennt man das Ganze, und das kann auch zur Mietminderung berechtigen.

    Die andere Möglichkeit ist der Weg übers Gericht, um dort den Nachbarn zur Einhaltung der Ruhezeiten zu zwingen. Die Kosten hierfür müsstest du aber vorstrecken. Aus diesem Grund will man meistens erst mal alle Möglichkeiten über den Vermieter ausschöpfen.

  • Vermieter sagt

    "Sie können ab 22 Uhr die Polizei rufen und Besuch darf 3 Monate da sein"

    Ja geil. Und an meinem freien Tag oder auch nach Feierabend darf ich dann jeden Abend deren Lärm ertragen. Kein gemütliches Fernsehen gucken oder in Ruhe was essen. Nix der gleichen.

    Das kann es doch nicht sein.

  • Ja, die Polizei kannst du rufen. Aber davon unabhängig ist der Vermieter trotzdem auch in der Plicht, sich darum zu kümmern. Das liegt am §535 BGB, laut dem sich der Vermieter verpflichtet hat, deine Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Und damit sind nicht nur technische Dinge gemeint, sondern auch, dass man von außen nicht übermäßig gestört wird. Wegen Störung des Hausfriedens kann der Vermieter sehr wohl gegen die Nachbarn vorgehen.

    Vielleicht möchtest du mal die Beratung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen, denn dieser kann dir sagen, um wieviel du dir Miete für deinen konkreten Fall mindern kannst.

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