Rechtslage bei angeblicher Lärmbelästigung durch Mieter

  • Hallo zusammen,

    wir (2 Erw., 1 Kl. Hund) wohnen seit Anfang April als einzige Mieter in einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen.

    Folgendes hat sich zugetragen:

    Wochen nach dem Einzug hat unser Hund an einem Abend während unserer Abwesenheit (max. 2 Stunden) gebellt. Ob die ganze Zeit über wissen wir nicht. Ein Wohnungseigentümer hat uns jedenfalls am nächsten Morgen dafür kurz und klein geheißen, uns ohne Möglichkeit zur Rechtfertigung mit Polizei und Vet.-Amt gedroht und auf dem Absatz Kehrt gemacht. Wir hatten mit diesem Menschen vorher noch nichts zutun und es war definitiv das erste Mal, dass der Hund überhaupt einen Mucks von sich gegeben hat. Auf die Art und Weise seines Auftritts will ich gar nicht weiter eingehen, aber seid euch gewiss dass es mit dem Anstand und der Fähigkeit ein sachliches Gespräch zu führen weit her war.

    Wir haben davor und danach den Hund wieder vereinzelt kurz allein gelassen, alles war ok, bis letzte Woche. Der Hund war allein, wieder max 2 Stunden und hat gebellt als wir nach Hause kamen. Kurz nach Ankunft kam der gute Mann angestiefelt und hat uns erneut die Andacht gelesen, diesmal auf noch nettere Art und Weise und mit der Aussage "ihr seid hier bald raus". Da er körperlich sehr nah kam und laut wurde, habe ich das Gespräch mit Schließen der Tür beendet und unseren Vermieter über die Vorkommnisse informiert. Dieser hatte bereits kurz vorher mit dem Nachbarn Kontakt und durfte sich seine Variante der Geschichte anhören.

    Am vergangenen Samstag dann haben wir gegen 16 Uhr 4 und gegen 19:30 2 Löcher in die Wand gebohrt. Kurz darauf hat man uns vom Balkon herunterbrüllend klargemacht, dass wir diese Ruhestörung zu unterlassen haben und uns als "nicht normal" betitelt. Kurze Randinfo: in der Hausordnung ist eine tägliche Ruhezeit von 22:00 - 06:00 Uhr festgelegt.

    Auch diesen Vorfall haben wir unserem Vermieter gemeldet, ein Gespräch vorgeschlagen und um Hilfe gebeten.

    Das Gespräch mit dem Nachbarn und dem Vermieter soll nächste Woche stattfinden.

    Heute erhielten wir vom Vermieter die Info, dass ein Rundschreiben von der Hausverwaltung an jeden Eigentümer rausging, in dem von "massiver und anhaltender Ruhestörung" die Rede ist, die Bewohner zur Protokollführung gebeten werden und zu guter letzt wurde noch darauf verwiesen dass diese Ruhestörung ein Grund zur fristlosen Kündigung sei.

    Neben all den Fakten beobachten wir nun jeden Tag, dass die Bewohner sich von uns distanzieren, über uns reden und wir sehen die Leute bei dem besagten Nachbarn ein und ausgehen. Der meinte seine Aussage von wegen Rausschmiss scheinbar ernst und verbringt nun seine scheinbar massig vorhandene Freizeit mit dem Impfen sämtlicher Bewohner.

    Wir stehen bereits mit dem Mieterschutzbund in Kontakt.

    Info am Rande:

    Hund ist tagsüber in Hundepension, wir sind alle 3 erst ab 19 Uhr oder später zuhause und achten wirklich darauf, in keiner Form aufzufallen. Jetzt erstrecht. Hund bellt bis auf die 2 Vorfälle maximal alle paar Tage mal für 2 Sekunden, was er ich darf. Nicht falsch verstehen, er ist wirklich weit weg von den Manieren eines Kläffers, es handelt sich tatsächlich um sehr seltenes, kurzes Anschlagen, à la: wuff. Ende.

    Alleinlassen vermeiden wir seit dem letzten Vorfall ausnahmslos. Wir haben nie Besuch, hören keine laute Musik und gehen abends um 10 ins Bett.

    Wir wissen dass dauerhaftes Bellen eine Ruhestörung darstellt und dass es für die Zeiten und Dauer des Bellens gesetzlich vorgeschriebene Richtlinien gibt. Es war nicht unser Ansinnen hier Unruhe zu stiften. Wir sind davon ausgegangen dass er Hund alleinbleiben kann, weil es bis dato nunmal so war, sonst hätten wir das nicht gemacht. Ohne dass man uns darauf hinweist, dass der Hund in unserer Abwesenheit laut ist, können wir nichts ändern. Wir hätten uns einfach gewünscht dass man uns erwachsen begegnet, uns die Möglichkeit gibt zu erklären und zu ändern. Aber nun stehen wir da.

    Frage:

    Wenn sich alle Eigentümer (oder auch nur ein paar) zusammenschließen und entgegen den Tatsachen behaupten, dass der Hund dann und dann bellt, dauerhaft, immer wieder (so wird es ja nun dargestellt), wie gut stehen die Chancen dass wir auf diese Weise fliegen?

    Stehen die Leute dann nicht in der Beweispflicht? Oder wird mehreren Protokollen mit gleicher Aussage einfach geglaubt und fertig?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Einmal editiert, zuletzt von Mieter4711 (23. Mai 2019 um 18:25)

  • Die anderen sind in der Beweispflicht natürlich.

    Der Zeuge ist als Beweis zugelassen, darunter auch die anderen Eigentümer. Wenn die sich nun alle einig sind und übereinstimmend über eure Vorfälle berichten mit ihren Protokollen, wird es schwer den Gegenbeweis zu erbringen.

    Wenn ihr dann aber nachweisen könnt, dass zu Zeiten wo protokolliert worden sein soll, der Hund würde bellen, dieser tatsächlich in der Tagespension gewesen ist, dann verbessert sich die Lage sehr. Aber auch andere Zeugen oder Beweisen, es gibt da einige Möglichkeiten um das Gegenteil zu beweisen.

    Die Aussichten sind also schwer abzuschätzen, ohne die Beweismittel vorher zu kennen. Es gibt also Ansatzpunkte zur Verteidigung, aber die Glaubwürdigkeit von Zeugen lässt sich vorher nie einschätzen.

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