Mietwohnung gekündigt, Abflussrohre selbst erneuert. Nun Streit mit Vermieterin.

  • Guten Morgen liebes Forum,

    ich habe mich soeben hier angemeldet weil ich eure Unterstützung brauche und würde mich riesig über Tipps freuen. Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung für Miete, allerdings 150€ Selbstbeteiligung und meine finanzielle Lage ist momentan extrem angespannt. Meine kostenlose Erstberatung habe ich leider schon "aufgebraucht".

    Ich ,M und 30 Jahre jung, bin Anfang September mit meiner Freundin zusammen gezogen. Ich habe meine alte Wohnung gekündigt um gemeinsam mit meiner Freundin in der Nähe von Heidelberg neu anzufangen, neue Arbeit usw. weil ich leider arbeitslos geworden bin.

    Meine alte Wohnung habe ich Ende Juli 2019 gekündigt, so das ich sie bis Ende Oktober noch mieten muss. Vorab sei gesagt, das ich in dem Haus 5 Jahre lang alleine mit meiner Vermieterin gewohnt habe, ich oben in der Dachgeschosswohnung und sie unten. Unser Verhältnis wurde immer schlechter, allerdings gab es nie wirklich Probleme außer belangloser Kleinkram.

    In meiner neuen Wohnung wohne ich nun seit Anfang September 2019, die alte Wohnung ist seit 4 Wochen komplett leer.

    Nun wird es wichtig: Meine Vermieterin hat Anfang September einem Mietinteressenten die Wohnung gezeigt und die Situation genutzt um meine Wohnung anzugucken. Ihr sind die nicht mehr so guten Abflussrohre aus Kupfer im Bad aufgefallen, auf ihnen hatte sich gründlicher "Rost" gebildet. Die Rohre sind laut Vermieterin "erst" 15-20 Jahre alt und dürften so eigentlich nicht aussehen.

    Auf meinem Waschbecken stand außerdem Rohrreiniger vom Supermarkt, zugelassen für Kupferrohre. Sie fragte in Anwesenheit des Mietinteressenten, der ein Bekannter ihres Enkels ist, was es damit auf sich hat und ich sagte, dass das Wasser nicht mehr ganz so gut abfließt und ich das beheben möchte.

    Sie sagte, sie wird einen Handwerker beauftragen und den muss ich bezahlen. Ich sagte das ich den Siphon selbst reinigen werde und auch den Wasserhahn erneuere. Sie verbot es mir und sagte ich dürfe dort als Mieter nichts anfassen, nur ein Handwerker. Mein Vater kennt sich mit Abflussrohren gut aus und hatte kurzerhand beschlossen, alle Abflussrohre unter dem Waschbecken inkl. Wasserhahn selbst zu wechseln. Wir waren der Meinung das ich die Verstopfung und Verkalkung des Wasserhahns selbst zu verantworten habe und daher eine hohe Rechnung des Handwerkers befürchtet. Mein Vater hat beschlossen alles selbst zu erledigen, also haben wir 35€ ausgegeben und im Baumarkt neue Abflussrohre aus verchromten Kupfer gekauft und auch einen neuen Wasserhahn.
    Nach 2 Stunden Arbeit sieht nun alles aus wie neu und nichts ist verstopft. Wir haben also die alten Abflussrohre und Wasserhahn aus eigener Tasche selbst erneuert und alles funktioniert nun tadellos.
    Wie mir meine Rechtsschutzversicherung mitteilte, wäre das alles gar nicht notwendig gewesen, ich soll die Kosten für den neuen Wasserhahn und die neuen Rohre unbedingt der Vermieterin in Rechnung stellen. Es wäre mir als Vermieter nicht verboten den Wasserhahn zu wechseln oder den Siphon zu reinigen/erneuern, dennoch ist das eher Sache des Vermieters.


    Nun hat mir meine Vermieterin gestern mitgeteilt, das sie kommenden Dienstag trotzdem einen Handwerker in meine Wohnung schicken möchte und er das verstopfte Abflussrohr reparieren wird, auf meine Kosten. Ich sagte das hätten wir selbst schon erledigt und nebenbei auf eigene Kosten alles erneuert, sie sagte das hätten wir nicht dürfen und daher wird der Handwerker wieder alles entfernen und nebenher die nicht sichtbaren Abflussrohre untersuchen, ob ich nicht Salzsäure oder sowas ins Waschbecken gekippt hätte. Meine Vermieterin ist der Meinung, das die mindestens 15 Jahr alten Rohre leichte grünliche Verfärbungen hatten, weil ich aggressive Chemikalien in den Abfluss gekippt hatte, was natürlich nicht stimmt.


    Nun weiß ich nicht was ich machen soll, denn im Bad muss nichts mehr repariert werden und trotzdem will mir die Vermieterin alle Tätigkeiten des Handwerkers in Rechnung stellen.

    Ebenso hat sie meinem Vater Hausverbot erteilt, da er mit dem Wechseln der Ablfussrohre unterm Waschbecken die Wohnung beschädigt hätte und somit Hausverbot bekommen darf. Nur ich als Miete hätte in der leeren Wohnung etwas zu suchen. Ich halte das für absoluten Unsinn, bin mir aber unsicher.

    Muss ich den Handwerker Dienstag überhaupt in die Wohnung lassen, obwohl nichts zu reparieren ist? Muss ich die Vermieterin ebenfalls reinlassen? Darf der Handwerker von mir selbst erneuerte und intakte Abflussrohre einfach wieder abbauen und mir die Arbeitszeit in Rechnung stellen, nur weil es die Vermieterin verboten hatte?

    Ich muss Dienstag extra 80 km dort hin fahren um den Handwerker in die Wohnung zu lassen.

    Wäre super wenn jemand Tipps hätte, wie ich mich gegenüber der Vermieterin verhalten muss :|

    PS: Die alten Abflussrohre sieht meiner Vermieterin als "Beweismittel" und will sie einbehalten und untersuchen lassen, da sie mir unterstellt ich hätte Salzsäure in den Abfluss gekippt. Muss ich die überhaupt aushändigen, obwohl ich alles gegen neue ausgetauscht habe? Die Rohre haben teilweise Löcher und sind stark verschlissen, was meiner Meinung nach nach 15-20 Jahren nicht ungewöhnlich ist. Kann ich die alten Rohre theoretisch wegschmeißen?

  • Guten Morgen,

    leider dürfen wir hier nicht auf den Einzelfall eingehen, aber hier sein ein paar allgemeine, hoffentlich hilfreiche, Sachen.

    Der Mieter darf den Wasserhahn selbst wechseln, muss beim Auszug jedoch entweder diesen in der Wohnung belassen oder den alten wieder anbauen. Der alte Wasserhahn und die Rohre dürfen nicht entsorgt werden, da diese im Eigentum vom Vermieter stehen. Ob die Rohre überhaupt selbstständig gewechselt werden dürfen sehe ich als problematisch .

    Die Kosten für einen Handwerker müssen allgemein nur getragen werden, wenn der der Mieter schuldhaft etwas beschädigt hat. Eine Kleinreparaturklausel greift nur in Fällen, wenn er auf die defekte Sache häufigen Zugriff hat. Hat man bei Verstopfungen im Rohr allerdings nicht.

    Gruß

  • Okay den alten Wasserhahn lasse ich in der Wohnung, ebenso die Rohre.
    Bei der Kleinreparaturklausel ist nichts näher definiert, aber die Vermieterin hat bereits im Voraus angekündigt das ich dafür aufkommen muss, egal warum das Abwasser schlecht abfließt. Leider habe ich mich dadurch verunsichern lassen und gedacht, das sie recht hat und ich sowieso für die Kosten aufkommen muss (Verstopfung wegen Haare der Freundin), weshalb ich den Siphon selbst gereinigt habe.
      
    Sogar ich als Büromensch mit 2 linken Händen konnte das alles innerhalb weniger Minuten erledigen.

    Das alles, um hohe Handwerkerkosten zu vermeiden. Alleine die Anfahrt und angefangene Stunde seiner "Reparatur" belaufen sich auf über 100€.

    Problematisch war nur, das die Rohre nach 15-20 Jahren so vergammelt waren, das ich sie nicht mehr 100% dicht zusammenbauen konnte und daher beschloss ich, einfach alles direkt zu erneuern. Wie gesagt, klingt so als könnte das nur ein Fachmann machen, aber die Abflussrohre kann auch ein Laie für 20€ erneuern. Gibt es alles im Komplettset und mehr als eine Rohrzange braucht man nicht. Man muss nur seinen inneren Schweinehund überwinden, da es sehr stinkt.

    Nun behauptet die Vermieterin aber, durch den selbstständigen Wechsel hätte ich die Mietsache beschädigt und muss nun so oder so für die Kosten des Handwerkers aufkommen. Wie gesagt, es funktioniert alles wunderbar, keine Undichtigkeiten und die Rohre sind auch die gleichen wie vorher, nur nagelneu.

    2 Mal editiert, zuletzt von Junggeselle (2. Oktober 2019 um 11:03)

  • Man darf nicht übersehen, dass es um das Eigentum des Vermieters geht. Somit ist es auch sein gutes Recht, selbst zu entscheiden, wer die Reparatur durchzuführen hat. Nun kennt sich dein Vater mit den Dingen aus, okay, aber stell dir bitte mal vor, es würde jede x-beliebige Person etwas in einer Mietwohnung reparieren dürfen, es entsteht dabei Pfusch, weil er es nicht richtig macht. Würdest du dann sagen, dass der Eigentümer das akzeptieren muss? - Nein, es steht ihm frei, eine Fachfirma zu beauftragen, die sich darum kümmert. Nur weil man etwas tun kann, heißt das nicht, dass man ein Recht dazu hat.

    Ob man als Mieter die Kosten der Reparatur übernehmen muss, steht auf einem ganz anderen Blatt, das muss man sich getrennt vom obigen Absatz anschauen. Allgemein gilt, dann man nur zahlen muss, wenn man etwas schuldhaft oder fahrlässig beschädigt hat, aber nicht bei Beschädigungen durch vertragsgemäßen Gebrauch. Wenn also die Vermieterin sagt, dass ihr zahlen müsst, dann muss sie euch auch darlegen, inwiefern die Beschädigung euer Verschulden war.

  • Okay vielen Dank für eure Antworten. Ich kann das alles so unterschreiben, leider haben mein Vater und ich zu schnell gehandelt.

    Ich durfte nochmal kostenlos mit einem Anwalt sprechen und die Geschichte genau schildern. Es ist so, das meine Vermieterin das Recht hat die neu eingebauten Rohre nicht akzeptieren zu müssen und dann darf der Handwerker diese wieder ausbauen und gegen andere austauschen. Ihrer Meinung nach muss ich hier bereits alles zahlen und meine selbst eingebauten Sachen wieder mitnehmen.

    Aber: Wegen der Ursprünglichkeit der Kausalität spielt es keine Rolle, ob nun meine neuen Rohre verbaut sind oder die 15 Jahre alten der Vermieterin. Fakt ist: Die Rohre hätten so oder so getauscht werden müssen. So hat der Installateur immerhin weniger Arbeit, weil nichts festgerostet oder vermodert ist.
    Es ist wie hier bereits geschrieben korrekt, dass auch die alten Rohre und der Wasserhahn Eigentum der Vermieterin sind und daher nicht entsorgt werden dürfen.

    Vielleicht muss ich meine neu eingebauten Rohre wieder mitnehmen, extra zahlen muss ich aber für nichts. Im schlimmsten Fall habe ich die Sachen umsonst gekauft und 30€ Lehrgeld gezahlt. Immerhin habe ich nun gelernt, wie man einen Siphon reinigt und Abflussrohre austauscht, von daher nicht so tragisch.

    Am Dienstag ist der Termin mit dem Installateur, ich berichte dann was rausgekommen ist. Wahrscheinlich wird der Installateur bestätigen, das alles ordnungsgemäß verbaut ist und tadellos funktioniert, er also keinen Grund hat nochmal Hand anzulegen um die Rohre nochmal zu erneuern. Vielleicht gibt die Vermieterin dann Ruhe, mal schauen.


    Eine Frage hätte ich allerdings noch: Wie ganz oben geschrieben, hat die Vermieterin meinem Vater Hausverbot erteilt, mit der Begründung er hätte in der leerstehenden Wohnung nichts zu suchen weil sein Sohn nicht mehr dort wohnt sondern nur noch Miete zahlt. Ganz leer ist die Wohnung aber noch nicht, es befinden sich noch kleine Pflanzen dort und einige Akten von mir.
    Darf mein Vater die Wohnung KURZ betreten um beispielsweise Sachen für mich abzuholen oder die Pflanzen zu gießen? Meinen Schlüssel hat er immerhin. Ihm wurde das Hausverbot nicht persönlich ausgesprochen, sondern sie bat mich darum es ihm zu sagen. Das habe ich gemacht, allerdings weiß sie es nicht.
    Zwischen den beiden ist nichts weiter vorgefallen, das Hausverbot also totaler Unsinn und ihr geht es nur darum es mir möglichst schwer zu machen.
    Wegen Pflanzen gießen 80 km zu fahren muss nun wirklich nicht sein, ich bin froh wenn es mein Vater kurz machen kann, da er nur 10 Minuten entfernt wohnt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Junggeselle (2. Oktober 2019 um 16:39)

  • Es ist so, das meine Vermieterin das Recht hat die neu eingebauten Rohre nicht akzeptieren zu müssen

    Na immerhin wurde dir oben in den Beiträgen offenbar kein Mist erzählt ;)

    Wahrscheinlich wird der Installateur bestätigen, das alles ordnungsgemäß verbaut ist

    Das kann natürlich gut möglich sein, dass sich die Vermieterin damit dann zufrieden gibt. Sie hat ja dann von einem neutralen Fachmann die Bestätigung, dass alles fachgerecht erledigt wurde. Wäre optimal, wenn die Sache damit dann erledigt ist.

    Im schlimmsten Fall habe ich die Sachen umsonst gekauft und 30€ Lehrgeld gezahlt.

    Na das ist jetzt etwas vorschnell. Wahrscheinlich hast du recht, weil du vermutlich für die Beschädigung nicht haftbar gemacht werden kannst. Aber rein hypothetisch kann der Fachmann vielleicht etwas anderes zur Vermieterin sagen.

    hat die Vermieterin meinem Vater Hausverbot erteilt, mit der Begründung er hätte in der leerstehenden Wohnung nichts zu suchen weil sein Sohn nicht mehr dort wohnt sondern nur noch Miete zahlt

    Ganz egal ob man in einer Wohnung wohnt oder diese leer steht. Mit der Übergabe der Wohnung an einen Mieter hat der Vermieter auch das alleinige Hausrecht an diesen Mieter abgegben. Und dieses Hausrecht endet erst mit der Rückgabe der Wohnung. Es steht damit einem Vermieter nicht zu, ein Hausverbot für die Wohnung auszusprechen. Nur wenn es irgend welche schwerwiegenden Vorfälle gab, kann etwas anderes gelten. Aber das sind dann sehr seltene Ausnahmefälle, sodass ein Hausverbot gerichtlich bestätigt werden müßte.

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