Abmahnung nur für einen Mieter trotz Kollektivverstoß

  • Hallo zusammen!

    Das ist mein erster Beitrag in diesem Forum ,seid bitte nachsichtig.:saint:

    Ich bin 36 Jahre alt und komme aus NRW.

    Ich fange mal von vorne an. Letzten Februar ist leider unser Vermieter gestorben, der im Umgang sehr angenehm war. Die zwei Söhne von ihm haben das Haus geerbt und wollen es verkaufen. Unser Haus hat 3 Wohnungen. Meine Frau wohnt hier seit 11 Jahren und hat daher eine lange Kündigungsfrist von 9 Monaten wenn ich mich nicht irre. Die Wohnung in der unser Vermieter gewohnt hat steht jetzt leer und die andere Wohnung ist auch seit 3 Jahren vermietet. Jetzt zum eigentlichen Punkt. Die neuen Mieter haben unrichtigerweise eine neue und sehr strenge Hausordnung erstellt, wogegen wir direkt über den Mieterschutzbund vorgegangen sind, weil dem Mietvertrag eine sehr lasche Hausordnung angehängt ist. Ein Punkt in dieser Hausordnug bezieht sich auf den Brandschutz. Wir mussten sämtliche Gegenstände aus dem Flur entfernen die den Fluchtweg versperrt hätten. Soweit haben wir das auch eingesehen weil der Vermieter damit im Recht ist. Wir haben allerdings unsere Bilder nicht von der Wand genommen. Das war ca vor 3 Monaten. Am 23.09.19haben wir im Flur mitbekommen dass der Vermieter dem anderen Mieter hier im Haus gebeten hat die Bilder von der Wand zu nehmen. Dem ist er auch nachgekommen. Am 24.09.19haben wir ein Einschreiben mit einer Abmahnung bekommen welche auf den 22.09.19 datiert war. Im Nachhinein hat sich rausgestellt dass der andere Mieter keine Abmahnung bekommen hat. Dass es Schikane ist, ist mir bewusst aber ist das auch strafbar bzw kann man gegen den Vermieter oder die Abmahnung vorgehen? Ich hoffe ich habe verständlich genug formuliert:).

    Wäre für jeden Rat dankbar!

  • Köbes Das kann ich mir aber nur schwer vorstellen. Man kann ja auch nicht dem einen die Hausordnung geben und dem nächsten eine andere. Darf ich fragen wie du darauf kommst? Hast schonmal ähnliches erlebt?


    Habe gerade eine Internetseite gefunden auf der steht dass der Vermieter im Bezug auf die Hausordnung zur Gleichbehandlung verpflichtet ist. Das wird denke ich mal dann auch für Abmahnungen im Bezug auf die Hausordnung gelten. Vielleicht kann ja wer anders etwas dazu sagen was etwas mehr Substanz hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (27. September 2019 um 21:00) aus folgendem Grund: Beiträge zusammengefügt.

  • Nur im Bezug darauf, dass die Abmahnung unwirksam sein soll, nur weil der andere Mieter wegen dem selben Verstoß nicht abgemahnt worden ist, ergibt sich in meinen Augen noch keine Unwirksamkeit der Abmahnung selbst.

    Dem Vermieter muss ein gewisser Spielraum eingeräumt werden um auf die einzelnen Vertragsparteien entsprechend individuell einzugehen. Das hier keine Abmahnung ausgesprochen ist gegen den anderen Mieter kann ja viele Gründe haben. Solange das Verhalten nicht geduldet wird sehe ich darin auch keine große Ungleichbehandlung, weil am Ende jede Partei zum gleichen Verhalten angehalten ist.

    Wenn ich mit dem Rad ohne Licht fahre und dafür angehalten werde und was bezahlen muss und der neben mir nur ermahnt wird, so ist mein Ordnungsgeld ja auch nicht unwirksam. Auch hier gibt es ein Ermessensspielraum des Polizisten.

    Abschließend beurteilen im Einzelfall kann man das natürlich nicht, das dürfte nur ein Anwalt oder der Mietverein. Dieser könnte auch gleich prüfen, ob die Abmahnung wegen den Bildern überhaupt zulässig ist, woran ich so meine Zweifel hätte.

  • Eine Abmahnung hat für sich allein genommen keine rechtliche Bedeutung. Sie hat nur die Funktion, die Vertragspartei auf eine Pflichverletzung oder ähnliches aufmerksam zu machen, um damit die Möglichkeit zu geben, das Problem zu beseitigen. Man kann der darin enthaltenen Aufforderung nachkommen, oder wenn man meint, dass der Anlass der Abmahnung unberechtigt ist, kann man dazu Stellung nehmen wenn man möchte, oder mit dem Vermieter ins Gespräch gehen, um eine Lösung zu finden.

    Mehr bedeutet eine Abmahnung zunächst mal nicht. Und dabei obliegt es dem Vermieter, wem er eine Abmahnung gibt. Bei einem anderen Mieter trifft der Vermieter vielleicht andere Maßnahmen. Das ist eine individuelle Entscheidung. Man kan in dem Punkt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung.

    Eine Abmahnung kann also nicht wirksam oder unwirksam sein. Sondern die rechtliche Bedeutung kommt dann erst später zu tragen, wenn der Vermieter einen Mieter fristlos kündigen möchte. Denn bis auf ein paar wenige Ausnahmen ist es für die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung erforderlich, dass zu vor eine Abmahnung erfolgt ist. Möglicherweise zielen die Erben darauf hin ab, weil sich das Haus ohne Mieter möglicherweise teurer verkaufen lässt.

    Auf die Hausordnung gehe ich nicht ein, denn wir können hier nicht prüfen, ob die Änderungen berechtigt sind. Aber zum Thema des Flures ist zu sagen, dass dieser nicht zur Mietsache dazu gehört. Die Mietsache beginnt erst an der Wohnungstür. Der Flur ist eine Gemeinschaftsfläche, und bei einer solchen Fläche hat der Vermieter die alleinige Entscheidung, ob und wie in irgend einer Weise dekoriert wird. Auch wenn es durchaus lächerlich ist, dass sich der Vermieter an den Bildern stört, er kann verlangen, dass diese abgenommen werden. Freien Entfaltungsspielraum hat ein Mieter nicht auf Gemeinschaftsflächen.

  • Sondern die rechtliche Bedeutung kommt dann erst später zu tragen, wenn der Vermieter einen Mieter fristlos kündigen möchte.

    Also hat es doch eine rechtliche Bedeutung. Zudem kann auch eine Abmahnung die ordentliche Kündigung vorbereiten, bzw. ist notwendig, wenn man aufgrund von nicht schwerwiegenden Vertragsverletzungen das Mietverhältnis ordentlich kündigen möchte.

    Eine Abmahnung kann also nicht wirksam oder unwirksam sein.

    Ersetze halt die Begriffe mit begründet und unbegründet.

  • @darkshadow Ich wollte deine Antwort in keiner Weise kritisieren, bitte nicht falsch verstehen. Alles korrekt. Ich wollte lediglich den Zusammenhang um die Abmahnung etwas anders und vertiefter erklären, weil ich das Gefühl hatte, dass der Fragesteller den Hintergrund verstehen möchte.

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