Umzug im selben Haus

  • Ok ich wollte nur wissen ob es da rechtlich was gibt . Folgender Sachverhalt. Oben meine Nachbarn haben zum 1.12 gekündigt . Sind aber zum 1.10 raus . So könnten wir ja schon hoch und die hätten uns ja als Nachmieter und müssten keine Miete mehr zahlen . Deswegen meine Frage ob wir dann so ohne Kündigung hoch könnten und nur einen Änderungsvertrag machen .

  • Entweder Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Eines von beiden solltet ihr schon zur eigenen Sicherheit machen. Das müsst Ihr aber mit dem Vermieter klären. Das gilt auch für die Kündigungsfrist, bei welcher der Vermieter auf die gesetzliche Frist bestehen kann.

    Oben meine Nachbarn haben zum 1.12 gekündigt . Sind aber zum 1.10 raus . So könnten wir ja schon hoch und die hätten uns ja als Nachmieter und müssten keine Miete mehr zahlen .

    Ich wage aber fast zu Bezweifeln, dass da der Vermieter der beiden Wohnungen mitspielt. Mag sein, dass der aktuelle Mieter dann keine Miete zahlen muss und ein direkter Übergang da ist.

    Was ist aber mit eurer jetzigen Wohnung? Dafür zahlt Ihr ja dann auch keine Miete mehr, so dass dem Vermieter diese Zahlung flöten geht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja das stimmt . Nur sagte der Vermieter das er bei uns in der Wohnung was machen möchte . Also hat er ja so oder so 1-3 Monate Mietausfall.

    Danke für die schnelle Hilfe . Mal gucken was wir da machen können . ?

  • Eine Kündigung ist keinesfalls zu empfehlen. Denn dabei kann es theoretisch passieren, dass es dem Vermieter gerade passend ist, beide Wohnung leer zu haben und dann bekommst du die andere Wohnung nicht und musst wo anders was suchen. Ab besten einen schriftlichen Änderungsvertrag machen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!