untervermietete Garage wird nicht freigegeben

  • Hallo zusammen,

    ich habe mir extra für diesen Fall hier angemeldet weil ich keinen anderen Rat mehr weiß.. Die Situation stellt sich etwas kompliziert da.
    Ich erkläre kurz:

    Wir haben 2 Jahre in einer Wohnung gewohnt deren Garage wir nicht benötigten da uns der Stellplatz einer anderen Wohnung ausreichte. Wir hatten die mündliche Erlaubnis der Hausverwaltung die Garage unter zu vermieten an unseren Nachbarn der neu eingezogen war und gerne eine Garage gehabt hätte. Wir haben einen Vertrag aufgesetzt der eigentlich alle Eventualitäten bedient...

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    Jetzt ist es so das durch (leider) die Trennung meiner Frau von mir wir beide ausgezogen sind aus der gemeinsamen Wohnung.
    Jedoch weigert sich unser Nachbar die Garage zu räumen und die Schlüssel rauszurücken.

    Er meint das ihm eh die \ eine Garage zusteht da wohl in seinem Mietvertrag widersprüchliches dazu drin steht bzw ihm "scheinbar" mündlich bei Besichtigung der Wohnung ein Garagenstellplatz zugesichert wurde - hier aber der Hinweis das dies mit sicherheit der Hinweis der Maklerin war sich mit uns in Verbindung zu setzen da sein Vormieter auch schon von uns die Garage genutzt hatte und wir mit dem Stellplatz (der zu seiner Wohnung gehört) zufrieden sind.
    Diese Situation war von uns nicht vorherzusehen da seine "rechtlichen Ansprüche" auf die Garage erst ein Thema sind seit wir ausgezogen sind.

    Wir sind Ende Juli ausgezogen im Vorfeld wurde ihm der Umzugstermin mehrere Male mündlich mitgeteilt. Er weigert sich aber die Schlüssel rauszurücken. :(
    Die Hausverwaltung schiebt das Problem natürlich zu uns da wir ja schließlich den Vertrag mit ihm hätten. Wir haben darauf hin ihm per Einschreiben die nochmalige Aufforderung zur Räumung und Herausgabe aller Schlüssel und elektronischer Öffner geschickt.

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    Seine Nachricht per Whatts app war das er die Garage nicht freigibt und nun alles nur noch über den Anwalt läuft.

    Uns wurde von Hausverwaltungsseite nahegelegt nochmals Schriftlich zu kündigen mit einem Monat frist. Dies haben wir getan per Einschreiben:

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    Die letzte Nachricht der Hausverwaltung per Email spricht von einem neuen Mieter in unserer alten Wohnung ab Oktober und fordert uns auf die Schlösser der Garage tauschen zu lassen und die neuen Schlüssel dem neuen Mieter zu übergeben.

    Wir hatten noch keine Rechtsberatung und sind ratlos was wir tun sollen. Dürfen wir überhaupt Hand an diese Schlösser legen da wir ja gar nicht der Eigentümer sind? Auch im Bezug auf seine Rechte als Mieter? Ich meine ein Vermieter einer Wohnung kann ja auch nicht einfach so Schlösser tauschen einer Wohnung selbst bei eindeutiger Sachlage gegen den Mieter. Sind wir nun in der selben Lage?
    Wie sieht es mit der Hausverwaltung aus - kann sie sich wirklich einfach so zurücklehnen und uns den schwarzen Peter zuschieben?
    Ich bin noch aus der gemeinsamen Zeit mit meiner Frau im Mieterschutzbund - eine verabredete Telefonberatung mit einem Anwalt von denen kam zuletzt nicht zustande da der Herr zu spät angerufen hatte und ich schon wieder arbeiten war.
    Wird uns im zweifel dieser Mieterschutzbund überhaupt vertreten vor Gericht da wir ja dafacto der VERMIETER in dieser Streitfrage sind??

    Eine Nachfrage bei der Polizei über den Sachverhalt brachte heraus das Delikt um das es geht "Unterschlagung" seih. Aber weiterbringen tut uns das nicht. Anzeige wurde von uns bisher nicht erstattet.
    Btw der Königsweg den schlichten Tausch im Mietvertrag beider Wohnung für die Zukunft was Stellplatz und Garagenplatz angeht ist nicht möglich da alle Wohnungen in dem Haus unterschiedlichen Personen gehören :(

    Ich muss dazu sagen das ich psychisch schon sehr angegriffen bin durch die Trennung von meinen Kindern und den katastrophalen finanziellen Aussichten für mich (KindsUnterhalt). Diese zusätzliche Angst vor einem Prozess wegen gar nix halt ich nicht aus und ich bin schon in einer schweren Depression wegen all meinen Problemen..

    Ich hoffe das hier mir jemand den Weg weisen kann und Ideen hat wie man in so einer Situation verfährt..

    Vielen Dank schon mal für kommende Anregungen .

    Einmal editiert, zuletzt von Skaal (3. September 2019 um 23:19)

  • Dürfen wir überhaupt Hand an diese Schlösser legen da wir ja gar nicht der Eigentümer sind?

    Nope, das dürft ihr nicht.

    Wie sieht es mit der Hausverwaltung aus - kann sie sich wirklich einfach so zurücklehnen und uns den schwarzen Peter zuschieben?

    Ihr müsst die Mietsache halt zurückgeben, dazu gehört auch die Garage.

    Ich hoffe das hier mir jemand den Weg weisen kann und Ideen hat wie man in so einer Situation verfährt..

    Das ist leider nicht so einfach möglich. Weil ein Forum das keine Rechtsberatung leisten, wir dürfen nicht die Arbeit eines Anwaltes übernehmen, sondern nur grundsätzliches dazu sagen.

    Diese Dreieck Konstruktion ist wirklich sehr unpraktisch für euch. Auch wenn es ziemlich offensichtlich ist das ihr hier wohl im Recht seid. Aber solange sich der andere Mieter zur Herausgabe weigert bleibt euch kaum was anderes übrig als den Rechtsweg zu beschreiten, wenn auch der Vermieter da nicht einlenkt.

    Gerade in deiner sehr schwierigen Situation ist es hilfreich das Problem einen Profi zu überlassen, der Kostet zwar erstmal Geld (nicht unwahrscheinlich das die Kosten der andere Mieter nachträglich tragen muss), aber er weiß was er tut und kann dich entlasten.

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