Hundehaltung

  • Hallo miteinander,

    Wir wohnen seit 12 Jahren in unserer gemütlichen Altbau-Wohnung. Bei Einzug haben wir eine mündliche Erlaubnis für das Halten unserer Hunde bekommen.

    Nach dem Tod der Vermieter war auch für die Erbin die Hunde kein Problem.

    Jetzt wurde das Haus verkauft und der neue Besitzer möchte jetzt gerne den schriftlichen Zusatz zum Mietvertrag für die Hundehaltung haben.

    Diese gibt es allerdings nicht weil es ja vor 12 Jahren mündlich beschlossen worden ist.

    Jetzt haben wir natürlich Angst, dass wir die Hunde aufgeben oder ausziehen müssen.

    Beschwerden liegen über die Hunde nicht vor.

    Können wir uns da irgendwie gegen wehren?

    Danke :)

    Lg

  • Hunde können nicht grundlos verboten werden. Also falls der Vermieter den Hund verbieten möchte, braucht er dafür vernünftige Gründe. Man müsste sich also entsprechend anschauen, womit ein Verbot begründet wird.

    Ihr solltet den Vermieter erstmal einfach mitteilen, das die Erlaubnis mündlich erteilt worden ist.

    Gruß

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