Beiträge von Welpchen

    Hallo miteinander,

    Wir wohnen seit 12 Jahren in unserer gemütlichen Altbau-Wohnung. Bei Einzug haben wir eine mündliche Erlaubnis für das Halten unserer Hunde bekommen.

    Nach dem Tod der Vermieter war auch für die Erbin die Hunde kein Problem.

    Jetzt wurde das Haus verkauft und der neue Besitzer möchte jetzt gerne den schriftlichen Zusatz zum Mietvertrag für die Hundehaltung haben.

    Diese gibt es allerdings nicht weil es ja vor 12 Jahren mündlich beschlossen worden ist.

    Jetzt haben wir natürlich Angst, dass wir die Hunde aufgeben oder ausziehen müssen.

    Beschwerden liegen über die Hunde nicht vor.

    Können wir uns da irgendwie gegen wehren?

    Danke :)

    Lg

    Hallo,

    Meine Familie und ich wohnen in einem denkmalgeschützten Haus, welches in der Gründerzeit erbeut worden ist. Laut Behörden ist das Haus auch Kulturgut.

    Nun wurde es verkauft und die neue Hausverwaltung fängt direkt an Stress zu machen.

    Wir sind 17 Mieteinheiten welche alle sehr alte Mietverträge haben. Der älteste Mieter hat einen Mietvertrag von 45 Jahren.

    In unserem Mietvetrag steht folgendes: 4 Zimmer, Küche, Bad, Toilette, Mehrzweckraum, Keller

    Miete 550€ + 100 € Nk. Keine Flächenangabe oder ähnliches. Praktisch Wohnung gemietet wie gesehen.

    Ganz wichtig: Die Nebenkosten gehen pro Person, da keine Wohnfläche dem damaligen Vermieter vorlag ( Erster Vermieter und mittlerweile verstorben)

    Jetzt möchte die Hausverwaltung die Wohnung vermessen lassen und die Nebenkosten per Fläche anpassen zusammen mit einer Mieterhöhung von 15%. Und uns allen neue Mietverträge verpassen.

    Meine Frage: Müssen wir da zustimmen? Oder können wir uns auf unseren Mietvertrag berufen?

    Ich danke euch im voraus!

    Liebe Grüße

    Welpchen

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