Mietvertrag so schnell es geht aufheben - Möglichkeiten

  • Hallo zusammen,

    Leider befinde ich mich in einer etwas unglücklichen Lage. Ich habe gestern einen Mietvertrag in einer 2er WG unterschrieben. Hier bin ich nun Untermieterin. In die WG muss ich aufgrund meiner Ausbildung (die ich eigentlich gar nicht machen mag) einziehen. Seit dem der Vertrag unterschrieben ist und auch schon währenddessen und davor bin ich tot unglücklich. Ich habe gestern nur aufgrund von dem Druck meiner Eltern unterschrieben und bereue es total.

    Ich selber möchte, dort nicht hin und habe jetzt entschieden das ich das nicht machen möchte auch wenn ich dann nicht mehr zuhause wohnen kann.

    Nun die Frage: Ist es möglich aus der Sache noch einmal rauszukommen, die Schlüssel habe ich bereits und meine ersten Möbel sind auch schon in der WG.

    Vertraglich geschrieben ist folgendes:

    Text des Vertrags gelöscht. Wir können hier nicht auf den Vertrag eingehen, weil das Rechtsberatung wäre, sondern nur allgemeine Hilfestellung geben.

    Fruggel

    Ich bitte um eure Hilfe und danke euch jetzt schon.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (15. September 2019 um 21:13)

  • Guten Morgen,

    ich verstehe deine schwierige Situation, aber rechtlich gesehen, ist es schwierig.

    Es gilt der Grundsatz das Verträge bindend sind, man kann sie nicht mehr ohne Grund einseitig lösen. Genau so einen Grund brauchst du um das Mietverhältnis zu beenden.

    Diese Gründe können vielfältig sein, aber aus den von dir geschilderten Umstände ist auf den ersten Blick keiner dieser Gründe einschlägig. Du bereust nur deine Entscheidung, aber das ist nicht ausreichend.

    Du solltest daher das Gespräch mit den Untervermieter suchen und schauen, ob ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden kann. Sonst kannst du nur fristgerecht kündigen. Vorsorglich der Hinweis, du wirst von der Miete nicht befreit, nur wenn du da nicht wohnst.

    Eventuell hast du Glück und kannst nach § 573c III, 549 II Nr. 2 BGB kündigen mit einer zwei Wochenfrist, aber nach deinen Schilderungen scheint diese Ausnahme für dich auch nicht zutreffen.

  • Hallo Darkshadow,

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Es ist echt eine ziemlich blöde Situation die ich ganz einfach durchs nicht unterschreiben verhindern hätte können. Leider war ich zu dem Zeitpunkt nicht mutig genug.

    Weißt du ob ich innerhalb 3 Monaten kündigen kann? Auch wenn der Vertrag sich ab dem 1.10 um ein Jahr automatisch verlängert bzw. auf 12 Monate festgesetzt ist?

    Lg.

  • Mietverträge sind per Gesetz entweder unbefristet oder befristet. Mietverträge, die sich automatisch um ein komplettes Jahr verlängern, sind im normalen Wohnraummietrecht unzulässig.

    Das geht nur bei Studentenwohnheimen.

    Blöd wäre es nur, wenn im Mietvertrag ein gegenseitiger Kündigungsverzicht von 12 Monaten vereinbart wäre. Hier könntest Du dann nicht kündigen, sondern musst ein Jahr warten.

    Ansonsten kannst Du jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

    Vielleicht kannst Du auch einen Nachmieter suchen? Am besten mal mit dem (Unter-)Vermieter sprechen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke auch für deine Nachricht. Bei der Hauptmieterin (ich bin Untermieterin) steht das Sie bei einem Mietvertrag auf bestimmte Zeit nicht innerhalb dieser Zeit also bis 30.09.20 Kündigen kann. Aber beim Untermieter steht das er bis zum dritten eines Monates auf den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann.

    Mich verunsichert das nur da unter der Kategorie Mietdauer geschrieben wurde dass der Vertrag zunächst am 30.09.20 endet und sich dann automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

  • das nur da unter der Kategorie Mietdauer geschrieben wurde dass der Vertrag zunächst am 30.09.20 endet und sich dann automatisch um ein weiteres Jahr verlängert

    Leider kennen sich viele Vermieter mit den gesetzlichen Bestimmungen sehr schlecht bis gar nicht gut aus. Das ist auch bei Vermietern der Fall, die selber Eigntümer einer Wohnung sind. Aber bei Hauptmietern, die untervermieten ist das noch viel häufiger der Fall. Daher ist es gut, wenn man sich als Mieter selber entsprechend informiert und nicht alles als wirksam erachtet, was in einen Vertrag geschrieben wird,sondern es entsprechend prüft.

    Bei der Hauptmieterin (ich bin Untermieterin) steht das Sie bei einem Mietvertrag auf bestimmte Zeit nicht innerhalb dieser Zeit also bis 30.09.20 Kündigen kann

    Der Vertrag, den die Hauptmieterin mit dem Eigentümer der Wohnung hat, braucht sich nicht zu interessieren. Dieser hat für dich keine Bedeutung oder Wirkung. Für dich zählt einzig und allein der Vertrag, den du mit der Hauptmieterin gemacht hast.

    Sprich mit der Hauptmieterin, ob sie einverstanden ist, einen Aufhebungsvertrag zu machen. Wenn du anbietest, bei der Suche nach einem anderen Mieter zu helfen, sollte das nicht ausgeschlossen sein.

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