Wohnungsbesichtigung Nachmieter informieren über Heizungsknacken

  • Hallo Zusammen,

    ich habe meine Wohnung gekündigt, da seit dem letzten Winter die Heizungen in zwei Zimmern von meiner Drei-Zimmer-Wohnung so laut knacken, dass ein Schlafen selbst mit Ohropacks unmöglich ist. Es knackt sowohl tagsüber als auch nachts in regelmäßigen Abständen. Das Schlafzimmer und das Computerzimmer sind betroffen. Die Lautstärke betrug 33 dB. Ab 30 dB hätte ich das Recht auf eine Mietminderung, da ich aber zu nett bin, habe ich nicht davon Gebrauch gemacht. Seit Dezember habe ich meine Vermieter informiert sie sollten bitte das Problem lösen. Im März konnte ich sie dazu überreden wenigstens die Heizungsventile zu tauschen. Hierbei sagten meine Vermieter wortwörtlich zu mir: " wenns was bringt, dann zahlen wir das, wenns nix bringt, dann zahlst du das." Es hat natürlich nichts gebracht, in Rechnung gestellt haben sie mir zum Glück nichts, aber blöd angeredet wurde ich, dass sie jetzt umsonst das Geld ausgegeben haben und, dass sie garantiert nicht die Wände aufreißen werden, wenns mir nicht passt, müsse ich ausziehen. Also ziehe ich jetzt aus. Zu meiner Frage: Darf ich potentielle Nachmieter bei der Wohnungsbesichtigung direkt darauf hinweisen, dass im Winter die Heizungen wieder knacken werden und dass mein Vermieter nichts dagegen unternehmen möchte, da er die Wände ja nicht aufreißen möchte?

  • Da es ja der Wahrheit entspricht musst du damit nicht zurück halten. Du solltest aber diese Info so nebenbei einfließen lassen, am besten dann, wenn du gefragt wirst, warum du ausziehst.

  • Man sollte am Besten sowas nur äußern wenn man gefragt wird.

    Im schlechtesten Fall sagt man was falsches und macht sich Schadensersatzpflichtig.

  • Der Meinung kann ich mich nicht anschließen. Wenn man etwas sagt, wodurch man dem Vermieter schädigt und er berechtigt ist, Schadenersatz zu fordern, dann ist es völlig belanglos, ob man zuvor gefragt wurde oder nicht.

    Man darf einem Interessenten sehr wohl Informationen über die Wohnung geben. Dabei ist lediglich wichtig, dass man äußerst sachlich bleibt, zweitens bei der Wahrheit bleibt, also nichts dazu dichtet und auch nicht übertreibt, sowie drittens keine Handlungen (z.b. Lärm) unternimmt, die den Interessenten abschrecken oder vertreiben könnten.

    Siehe hierzu das Urteil des BayObLG v. 10.07.2003 - 2Z BR 56/03.

  • Wenn man etwas sagt, wodurch man dem Vermieter schädigt und er berechtigt ist, Schadenersatz zu fordern, dann ist es völlig belanglos, ob man zuvor gefragt wurde oder nicht.

    Würde ich ja anders beurteilen.

    Das hat dann aber mit Details der Beweiswürdigungen und der Beweislast zu tun. Aber es ein Unterschied, wenn man einen 30 Minuten Vortrag über die vorhandenen Mängel und dem Verhalten des Vermieters hält oder nur kurz auf Nachfrage ein Mangel äußert. Beim ersteren drängt sich viel mehr auf, dass der Mieter den Vermieter durch diese Aussagen schädigen möchte. Ob sich dann ein eventueller Rechtsstreit wegen Schadensersatz lohnt würde ich ja verneinen. Im Zweifel wird die Kaution dafür einbehalten.

    Dein Urteil besagt leider nur das man keinen Lärm machen darf um die Wohnung selbst zu bekommen, das bringt hier nur nichts.

    Man darf einem Interessenten sehr wohl Informationen über die Wohnung geben.

    Nicht wenn man den Vermieter damit bewusst schädigen will. Das ist ein sehr schwammiger Bereich und in meinen Augen muss man keinen Mieter bewusst ein Risiko aussetzten.

  • Darf ich potentielle Nachmieter bei der Wohnungsbesichtigung direkt darauf hinweisen, dass im Winter die Heizungen wieder knacken werden und dass mein Vermieter nichts dagegen unternehmen möchte, da er die Wände ja nicht aufreißen möchte?

    Grundsätzlich kann man den Nachmieter schon über so etwas informieren, allerdings würde ich dann aufpassen, wie ich das formuliere.

    Hab habe das in deinem Zitat mal fett markiert.

    Es stellt sich hier nämlich die Frage, ob der Vermieter das nicht möchte, oder es schlicht und einfach nicht kann, bzw. eine solche Maßnahme unwirtschaftlich ist.

    Ich kenne solche Probleme nur zu gut. Das ganze tritt in der Regel im Herbst und Frühjahr auf. Metall (also die Heizungsrohre) hat die Eigenschaft, dass es sich bei Wärme ausdehnt. Geht nur die Heizperiode los und die Heizungen werden eingeschalten, dann dehnen sich die Rohre aus. Im Frühjahr ist es dann umgekehrt.

    Sind die Leitungen schlecht, bzw. gar nicht gedämmt, kann es sein, dass solche Geräusche entstehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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