Kaution in der Zwangsverwaltung

  • Guten Abend,

    seit unsere Mietwohnung unter Zwangsverwaltung steht, tauchen immer mehr Probleme auf. Momentan beschäftigt und unsere Kautionzahlung welche wir bei Mietvertragsabschluss geleistet haben.

    Es hat sich herausgestellt, dass unser Vermieter das Geld ausgeben hat um dringende Rechnungen zu zahlen, also Kaution kann von ihm nicht dem Zwangsverwalter übergeben werden weil nicht mehr vorhanden.

    Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter jetzt. Stimmt es, dass ich die Miete einbehalten kann bis die Kaution wieder aufgefüllt ist? Ich hatte so etwas gelesen.

    Vielen Dank für Antworten,

    Mostro

  • Du hast die Möglichkeit den Vermieter anzuzeigen wegen Untreue. Zumindest steht diese Straftat im Raum, wenn das Geld weg ist und nicht wie gesetzlich vorgeschrieben angelegt hat.

    Die Möglichkeit einer Zurückbehaltung besteht grundsätzlich, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Kaution nicht mehr verfügbar ist. Ob du diesen Nachweis führen kannst und somit die Voraussetzungen erfüllt sind, kann hier nicht geprüft werden.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort,

    ich werde den Zwangsverwalter um Nachweis bitten und dann, wenn er es mir nicht nachweisen kann, die Zurückbehaltung einleiten.

    Viele Grüße

    Mostro

  • Da hast du mir einen guten Hinweis gegeben. Wie ist es denn, wenn wir jetzt ausziehen würden, müsste mir der Zwangsverwalter die Kaution zahlen, obwohl keine mehr vorhanden war?

    Noch stehen wir nicht vor der Entscheidung auszuziehen, aber ich informiere mich gerne vorher.

    Viele Grüße

    Mostro

  • Wie ist es denn, wenn wir jetzt ausziehen würden, müsste mir der Zwangsverwalter die Kaution zahlen

    Theoretisch ja. Aber auch dann ist es die gleiche Situation, dass eure Forderung eine in die Insolvenzmasse ist. Eine Aussonderung der Kaution nach §47 InsO ist nur möglich, wenn diese erkennbar als Fremdgeld angelegt ist.

    Das sieht wirklich nicht gut aus für euch. Auch eine Anzeige wegen Untreue zaubert das Geld ja nicht zurück. Die einzige Hoffnung aus eurer Sicht wäre, wenn das Haus zwangsversteigert werden würde. Denn dann ist gemäß §566a BGB der neue Eigentümer für die Kaution verantwortlich.

  • Nochmals Danke für die Antwort,

    eine Insolvenz ist, soweit ich weiß, nicht eingeleitet, nur die Zwangsverwaltung, aber das ist ja schon schlimm genug. Im Gespräch mit dem Sekretariat der Zwangsverwaltung kam dann aber auch durch, dass eine Zwangversteigerung im Raum steht, so werden wir deinem Rat folgen und abwarten, bringt ja nichts jetzt Stress zu machen. Es gibt ja auch noch Hoffnung für den Vermieter durch Teilverkauf das Ganze abzuwenden. Also abwarten was passiert.

    Viele Grüße

    Mostro

  • Wenn es mal eine Zwangsverwaltung gibt, dann ist in vielen Fällen die Einleitung des Insolvenzverfahrens nicht weit entfernt. Das hängt von vielen Faktoren ab. Wir hier im Forum können nur die allgemeinen Prinzipien besprechen, aber nicht klären, in welchem Stadium sich die ganze Sache befindet. Sollte das Insolvenzverfahren tatsächlich noch nicht laufen, solltest du nicht zögern, dein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, sofern kein Nachweis über eine insolvenzsichere Anlage der Kaution gegeben werden kann. Das Zurückbehaltungsrecht ergibt sich aus den Voraussetzungen des §273 BGB. Solltest du dir über den korrekten Ablauf unsicher sein, frage einen Anwalt oder Mieterverein. Wir können darüber nicht im Detail beraten.

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