Vielen Dank, Fruggel,
sollte sich die Situation zuspitzen, werde ich auf jeden Fall den Mieterverein konsultieren.
Viele Grüße
Mostro
Vielen Dank, Fruggel,
sollte sich die Situation zuspitzen, werde ich auf jeden Fall den Mieterverein konsultieren.
Viele Grüße
Mostro
Nochmals Danke für die Antwort,
eine Insolvenz ist, soweit ich weiß, nicht eingeleitet, nur die Zwangsverwaltung, aber das ist ja schon schlimm genug. Im Gespräch mit dem Sekretariat der Zwangsverwaltung kam dann aber auch durch, dass eine Zwangversteigerung im Raum steht, so werden wir deinem Rat folgen und abwarten, bringt ja nichts jetzt Stress zu machen. Es gibt ja auch noch Hoffnung für den Vermieter durch Teilverkauf das Ganze abzuwenden. Also abwarten was passiert.
Viele Grüße
Mostro
Da hast du mir einen guten Hinweis gegeben. Wie ist es denn, wenn wir jetzt ausziehen würden, müsste mir der Zwangsverwalter die Kaution zahlen, obwohl keine mehr vorhanden war?
Noch stehen wir nicht vor der Entscheidung auszuziehen, aber ich informiere mich gerne vorher.
Viele Grüße
Mostro
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
ich werde den Zwangsverwalter um Nachweis bitten und dann, wenn er es mir nicht nachweisen kann, die Zurückbehaltung einleiten.
Viele Grüße
Mostro
Guten Abend,
seit unsere Mietwohnung unter Zwangsverwaltung steht, tauchen immer mehr Probleme auf. Momentan beschäftigt und unsere Kautionzahlung welche wir bei Mietvertragsabschluss geleistet haben.
Es hat sich herausgestellt, dass unser Vermieter das Geld ausgeben hat um dringende Rechnungen zu zahlen, also Kaution kann von ihm nicht dem Zwangsverwalter übergeben werden weil nicht mehr vorhanden.
Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter jetzt. Stimmt es, dass ich die Miete einbehalten kann bis die Kaution wieder aufgefüllt ist? Ich hatte so etwas gelesen.
Vielen Dank für Antworten,
Mostro
Guten Tag,
es hat sich alles geklärt, Miete ist natürlich angekommen, wurde falsch verbucht.
Vielen Dank für die Hilfe,
Mostro
Vielen Dank darkshadow,
belegen kann ich beide Zahlungen und ich bin im Mieterverein incl. Rechtschutz. Was mich unruhig macht, ist die Tatsache, dass ich mit der Anwältin genau darüber gesprochen hatte und ihr die Juliquittung in Kopie gegeben hatte, außerdem hatte sie auf ihr Aufnahmegerät gesprochen, dass sie die Juli-Miete vom Vermieter zurück fordern will. Gerade habe ich auch noch gelesen, dass, wenn die Zwangsübernahme erst nach dem 15. des Monats ist, bei uns war es der 27.6., wäre die Zahlung der Folgemiete (Juli) noch nicht an die zwangsvollstreckung Anwältin fällig, somit hätte ich auch nichts falsch gemacht, nach meiner Meinungen.
Ich kann vor allem den Ton nicht nachvollziehen in dem die E-Mail verfasst wurde. " Zahlen Sie sofort und demnächst pünktlich", wenn man sein Leben lang nichts schuldig geblieben ist, stößt einem so etwas doch sehr auf. Nun gut, ich muss bis Montag warten um eine Erklärung zu bekommen.
Vielen Dank
Mo
Guten Tag,
ich habe folgendes "Problem":
am 26.06.19 wurde ich per Einwurfeinschreibn über die Zwangsverwaltung meines Vermieters informiert. Die Miete sollte ab 1.7.19 auf das angegebene Konto überwiesen werden.
Allerding habe ich, wie das ganze zurückliegende Jahr, die Miete für Juli schon am 21.06. in bar an den Vermieter übergeben. Die habe ich der Zwangsverwalterin mitgeteilt und bei Übernhame auch eine Quittungskopie übergeben. Nun habe ich am 29.07.19 die Miete für August bezahlt, dies auch im Verwendungszweck angegeben. Gestern bekomme ich eine sehr unfreundliche email, ich hääte noch nicht für August gezahlt und solle dies sofort erledigen und ansonsten pünktlich zahlen. Ich habe alle Quittungen nochmals eingescannt und an sie verschickt und werde Montag dort anrufen.
Meine Frage: Kann die Zwangsverwalterin die Augustmiete auf Juli buchen und ich so dopppelt zahlen müssen?
Vielen Dank
Mo
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!