Guten Abend,
Wir sind 2017 in eine Wohnung eingezogen.
2018 in Mai erfolgte die erste Nebenkostenabrechnung und wir bekamen 150€ zurück.
Wir sind März 2019 ausgezogen und bisher ist laut Vermieter immer noch keine Abrechnung erfolgt, ein Teil der Kaution hat er auf Anfrage zurück überwiesen.
Ich glaube nicht wirklich daß die Abrechnung noch nicht gemacht wurde.. Meine Frage ist. Darf er den Rest der Kaution behalten wohlmöglich bis Ende 2020 oder ist es nicht zulässig weil bei der ersten Abrechnung, wir Geld zurück bekamen und somit nicht davon auszugehen ist, daß wir diesmal nachzahlen müssten? Vielen Dank