Kaution: wann faellig?

  • Hallo.

    Theoretisch ist die Kaution mind zu 1/3 bei Mietvertragsbeginn faellig. Wie verhaelt es sich, wenn ich den Schluessel schon vorab fuer eigene Renovierungen vom Vermieter erhalte? Ist es ueblich, dann schon die Kaution zu zahlen?

    Am liebsten waere es mir, wenn ich die Kaution die fuer die alte Wohnung hinterlegt ist, fuer die neue Anmietung nutzen koennte. Hat das schon jemand vereinbaren koennen?

    Vielen Dank im voraus fuer Tipps hierzu.

  • Wie verhaelt es sich, wenn ich den Schluessel schon vorab fuer eigene Renovierungen vom Vermieter erhalte?

    Eine Geldkaution wird nach § 551 II BGB mit dem Beginn des Mietverhältnis fällig, zumindest die erste Rate. Wann das Mietverhältnis beginnt, richtet sich nach dem Mietvertrag. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Überlassung.

    Am liebsten waere es mir, wenn ich die Kaution die fuer die alte Wohnung hinterlegt ist, fuer die neue Anmietung nutzen koennte. Hat das schon jemand vereinbaren koennen?

    Das ist sehr unwahrscheinlich, weil der alte Vermieter ja Zeit mit der Auszahlung hat, daher ist nicht damit zu rechnen, dass sich der neue Vermieter darauf einlässt.

  • Ist es ueblich, dann schon die Kaution zu zahlen?

    Rein vom Gesetz her ist es so vorgesehen, dass 1/3 der Kaution zu Mietbeginn fällig ist. Oftmals üblich und erlaubt ist es, wenn man im Vertrag vereinbaren würde, dass der Anteil der Kaution mit der Wohnungsübergabe Zug um Zug erfolgt.

    Aber mal unabhängig vom Gesetzlichen oder Vertrag ist es meiner Ansicht nach fair, wenn du dem Vermieter dien 1/3 Betrag mit der Schlüsselübergabe gibst, Denn ab dann kann es ja theoretisch zu Schäden kommen.

    Am liebsten waere es mir, wenn ich die Kaution die fuer die alte Wohnung hinterlegt ist, fuer die neue Anmietung nutzen koennte

    Das wird eher schwierig. Denn der Vermieter der bisherigen Wohnung hat vielleicht noch Schäden abzurechnen, deren Höhe er erst noch ermitteln muss. Oder er braucht einfach etwas Zeit, die Kautionsabrechnung zu machen. Außerdem darf er einen Teil der Kaution einbehalten für eine eventuelle Nachzahlung einer noch folgenden Nebenkostenabrechnung.

    Edit: Und wieder war darkshadow schneller während ich geschrieben habe ;)

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