Moin,
viele Themen hier drehen sich zwar auch um dieses Thema, aber ich habe mein Anliegen explizit hier nicht finden können.
Nun ist es so, dass ich am 10.01.2019 die Heizkostenabrechnung im Briefkasten hatte.
Abrechnungszeitraum ist 01.07.2017 bis 30.06.2018.
Ich wohne dort seit dem 01.09.2018 nicht mehr.
Bei der Kautionsabrechnung wurde ein erheblicher Teil für eben diese Heizkosten einbehalten. Sprich; ich erhalte nichts mehr als Guthaben zurück.
Nun meine Frage: Ist ein Teil der Heizkosten ja aus 2017 und den Brief erhielt ich nach dem 31.12.2018.
Kann ich daher 6 Monate zurückfordern? Oder ist hier alles rechtens?
Besten Dank im Voraus.
Cheers
J.
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