Guten Tag, ihr kennt mich ja schon,
schwierige Vermieterin, 1000 Fragen. Tut mir leid.
Frage: Sie hat mir damals eine Küche weiterverkauft, die sie selbst von der damaligen Vormieterin gekauft hat. Nun würde sie mir die Küche wieder abkaufen. Sie berechnet im Zeitwertverlust jedoch die anfänglichen 20%, die man aus den üblichen Formeln kennt. Zieht man diese 20% immer ab bei einem Weiterverkauf oder nur beim ersten Mal bei neuen Küchen?
Danke einmal mehr für eure Einschätzung.