Umgang nach Kündigung

  • Hallo, ich noch mal mit einer vielleicht doofen Frage. Zwischen mir und meiner Vermieterin(samt Ehemann) ist "aus". Will jetzt nicht die ganze Story erzählen. Laut meines Anwalts habe ich das Recht auf meiner Seite also habe mich nicht unfair usw. verhalten, meine Vermieter sind aber Leute die nur ihre Meinung kennen und es schon lange immer wieder Reibereien gegeben hat. Es gibt einige Mängel in der Wohnung die ich immer wieder angeprangert habe. (Wohne da seit 21!!! Jahren) Immer wieder vertröstet worden aber nie hat sich was getan. In den letzten Jahren wurden die Mängel immer größer! (Dachgeschoss Wohnung 1 Familienhaus) Eingangstür undicht zieht und regnet rein ebenso wie die Balkontür, das gleiche Problem. Naja wie auch immer, durch einen Wasserschaden (Nicht von mir verursacht, Rohrbruch) vor zwei Monaten, eskalierte die Situation. Nun muss ich aus meiner Unterkunft (Hotel) wieder in die Wohnung. Eine Wohnungsabnahme scheiterte schon da meine Vermieterin mich an dem Tag einfach ignorierte und ich ständig Emails bekomme von ihr mit lauter Rechnungen. Zudem wurde mir die Wohnung auch gekündigt. Mein Anwalt riet mir nicht zu antworten und alles ihm zu schicken. Auch soll ich vorerst nicht mit ihr sprechen. Da ich aber direkt über ihr wohne und sie sehr streitlustig ist wird man sich wohl begegnen. Wie würdet ihr mit der Situation umgehen? LG

    PS: Eine neue Wohnung habe ich zum Glück gefunden. Bezug in 2 Monaten möglich.

    2 Mal editiert, zuletzt von Vala (18. August 2019 um 16:30)

  • Hallo euch allen meine letzte Frage nun. Wie in einem anderen Thread schon angedeutet, gibt es bei mir in der Wohnung einige Mängel. 2 große will ich mal nennen.

    Die Eingangstür zur Dachwohnung und Balkontür sind undicht. Es zieht und bei Regen kommt es oft vor das es reinregnet. Dazu ist die Dichtung der Eingangstür fehlerhaft.

    Seit Jahren weise ich darauf hin ab und an sind mal Handwerker aufgetaucht aber es passierte nie was. Kein Witz dem Vermieter ist das zu teuer. Da unser Mietverhältnis nun aber durch den Vermieter (nach 21 Jahren) im Streit beendet wurde, würde ich gern mal wissen ob ich diese Reparaturen noch verlangen kann? Ja klingt ein wenig nach Revanche aber darf die Frage ja stellen. Lg

  • Bitte keine neue Themen mehr zu diesem Thema erstellen, sonst wird das zu unübersichtlich.

    Da hier ein Anwalt eingeschaltet worden ist, sollte man sich grundsätzlich an diesem halten und ihn Fragen, er kennt die Situation besser und kann dadurch auch genauer beschreiben, was möglich ist und was nicht mehr.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!