Ok danke?
Beiträge von Vala
-
-
Ich grüße euch, und hab eine Frage. Ich werde nun mein Mietverhältnis kündigen bei meinem Vermieter, und mein Anwalt sagt am besten per Boten. (Vermieter hat mir in dieser Art gekündigt, aber erst in 12 Monaten, ich geh aber eher raus). Wen nimmt man am besten? Reicht zum Beispiel mein Vater? Da ich direkt über Vermieter wohne soll er das einfach in den Briefkasten werden. Oder doch jemand "neutrales"? Mfg
-
Hallo euch allen meine letzte Frage nun. Wie in einem anderen Thread schon angedeutet, gibt es bei mir in der Wohnung einige Mängel. 2 große will ich mal nennen.
Die Eingangstür zur Dachwohnung und Balkontür sind undicht. Es zieht und bei Regen kommt es oft vor das es reinregnet. Dazu ist die Dichtung der Eingangstür fehlerhaft.
Seit Jahren weise ich darauf hin ab und an sind mal Handwerker aufgetaucht aber es passierte nie was. Kein Witz dem Vermieter ist das zu teuer. Da unser Mietverhältnis nun aber durch den Vermieter (nach 21 Jahren) im Streit beendet wurde, würde ich gern mal wissen ob ich diese Reparaturen noch verlangen kann? Ja klingt ein wenig nach Revanche aber darf die Frage ja stellen. Lg
-
Hallo, ich noch mal mit einer vielleicht doofen Frage. Zwischen mir und meiner Vermieterin(samt Ehemann) ist "aus". Will jetzt nicht die ganze Story erzählen. Laut meines Anwalts habe ich das Recht auf meiner Seite also habe mich nicht unfair usw. verhalten, meine Vermieter sind aber Leute die nur ihre Meinung kennen und es schon lange immer wieder Reibereien gegeben hat. Es gibt einige Mängel in der Wohnung die ich immer wieder angeprangert habe. (Wohne da seit 21!!! Jahren) Immer wieder vertröstet worden aber nie hat sich was getan. In den letzten Jahren wurden die Mängel immer größer! (Dachgeschoss Wohnung 1 Familienhaus) Eingangstür undicht zieht und regnet rein ebenso wie die Balkontür, das gleiche Problem. Naja wie auch immer, durch einen Wasserschaden (Nicht von mir verursacht, Rohrbruch) vor zwei Monaten, eskalierte die Situation. Nun muss ich aus meiner Unterkunft (Hotel) wieder in die Wohnung. Eine Wohnungsabnahme scheiterte schon da meine Vermieterin mich an dem Tag einfach ignorierte und ich ständig Emails bekomme von ihr mit lauter Rechnungen. Zudem wurde mir die Wohnung auch gekündigt. Mein Anwalt riet mir nicht zu antworten und alles ihm zu schicken. Auch soll ich vorerst nicht mit ihr sprechen. Da ich aber direkt über ihr wohne und sie sehr streitlustig ist wird man sich wohl begegnen. Wie würdet ihr mit der Situation umgehen? LG
PS: Eine neue Wohnung habe ich zum Glück gefunden. Bezug in 2 Monaten möglich.
-
-
Hallo, sorry wenn der letzte Post unhöflich rüber kam, das ist nicht meine Art. Bin momentan so verärgert und im Streit mit meinem Vermieter, das ich echt explodieren könnte.
Also daher nochmal die Frage, darf man ein selbstgekauftes Haustürschloss wieder ausbauen? Beim Original war der Schlüssel abgebrochen und Schloss kaputt. Lg
-
-
Hallo, tja heute hat mein Vermieter mir die Kündigung in den Briefkasten gesteckt. Frist 12 Monate, das "Problem" ich will selbst kündigen (3Monate). Eine neue Wohnung hab ich ab dem 1.10. Kann ich selbst einfach kündigen? Lg
-
Du solltest in Erwägung ziehen, zu einem Rechtsanwalt zu gehen und die Sache prüfen zu lassen, Dieser kann dann deine Mieterrechte durchsetzen. Wir können nur Tipps geben, aber wenn du nicht weiter kommst, dann lass dir helfen. Klar will ein Vermieter nichts freiwillig zahlen, dann muss man ihm eben Druck machen, wenn nötig gerichtlich.
Ist eingeschaltet:) Die Wohnung soll heute abgenommen werden und der nächste Streit steht bevor wegen der Reinigung. Alles total verstaubt und klebrig wenn man was anfassen tut. In einigen Schüsseln liegt cm hoch Staub.
-
Das krasse ist ja das mein Vermieter nicht mal sich an den Hotel Kosten beteiligen will, nein er will gar nichts zahlen, bin ja seit 2 Monaten quasi am herumreisen. Dazu kommt daß die Wohnungstür undicht ist es zieht und regnet rein ebenso die Balkontür. Seit Ewigkeiten und da passiert auch nichts. Egal ich hab was neues gefunden und werde umziehen.
-
Alles anzeigen
Eine Normale Arbeitsplatte (38 mm Spanplatte) hat in der Regel auf der Oberseite das Dekor und auf der Unterseite eine Art Dampfsperre drauf.
Feuchtigkeit, kann nur über Schnittkanten bzw. Beschädigungen in die Platte eindringen.
In der Regel werden die Schnittkanten bein Einbau NICHT versiegelt. Ich z.B. habe in unsere Küche die Schnittkanten mit Transparentem Silikon "dicht" gemacht .
Aber selbst wenn irgendwo Feuchtigkeit in die Platte eindringt, dauert es eine gefühlte Ewigkeit bis diese sich Voll gesogen hat. Von daher war die Idee mit dem Fotos der "Platte" gar nicht so verkehrt. Weil da könnte ja jeder kommen und behaupten das der Mieter `dran Schuld hat ....
Außerdem bin ich der Meinung, dass der VM es dem Mieter schon nachweisen müsste, dass er Schuld daran ist , dass die Platte sich mit Wasser voll gesogen hat !
Und das wird schwer bis unmöglich ....
Außerdem war da doch was mit einem Wasserschaden .... Oder ?
Hallo, der Wasserschaden war im Bad, und lief dann im Boden, bis zur Küche. Dazu muss ich noch sagen die Küche ist 25 Jahre alt, und im ständigen Gebrauch.
-
Wenn in deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart ist, dann gehört der Wasserhahn dazu. Und wenn durch dein Verhalten die Arbeitsplatte "getränkt" wurde, dann ist die auch von dir zu ersetzen. Um eine Arbeitsplatte zu durchfeuchten braucht es schon mehr als nur ein paar Tage.
Mein Verhalten?? Das Auffüllen gehört zur Wartung des Durchlauferhitzers und muss ja nach Heizbedarf einmal im Monat gemacht werden. Das Wasser was überlief wurde sofort immer beseitigt. Also ich lass mir da nichts ankreiden zumal der Vermieter davon wusste. Und auf die Nachfrage von einem Foto der Platte hab ich auch noch nichts bekommen. PS der Wasserschaden hat nichts mit der Küche zu tun. Die war nur im Weg.
-
Hallo an alle, ich brauch einen Rat. Bei mir würde wegen eines Wasserschaden, die Küche abgebaut. Nun sollte sie wieder aufgebaut werden aber gestern meldet sich nun der Vermieter das der Wasserhahn defekt ist und ein neuer muss her auf meine Kosten. Die Küche gehört zur Wohnungsbesichtigung, nicht von mir gekauft. Heute bekomme ich die Nachricht die ganze Arbeitsplatte ist faul und muss neu gemacht werden. Auf meine Kosten.
Der Punkt ist das der Wasserhahn schon lange angeschlagen ist da über diesen per Schlauch zur Heizung der Durchlauferhitzer immer mal aufgefüllt werden muss, dabei wurde natürlich auch die Arbeitsplatte nass. Das war nicht zu vermeiden. Das alles wusste der Vermieter. Hat einer nen Tipp? Lg
-
Du hast einen Anspruch auf einen Vorschuss gegen deinen Vermieter. Um den geltend zu machen und die Höhe zu bestimmen sollte aber vorher eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden.
Danke sehr
-
Man kann doch Hotels immer wieder verlängern? War zumindest bei mir bisher kein Problem. Sonst auch mal in einen Hostel schauen.
Theoretisch schon, allerdings bei uns momentan sehr viel los. Und da ich aber ein Haustier dabei habe ist das schon schwieriger dann eines zu finden. Und billig ist bei mir in der Nähe nichts alles zwischen 70 und 100 Euro die Nacht. Selbst wenn ich 100% Mietminderung kriege kommt da gerade Mal eine Woche Hotelkosten raus. Ist ne kleine Wohnung nicht so hohe Miete. Und da meine Versicherung nichts zahlt tja Arschkarte.
-
Du solltest dich weiter an deinen Anwalt halten, der kann dich besser im Einzelfall betreuen.
Aber grundsätzlich muss ein Aufwendungsersatz nur solange geleistet werden, wie die Wohnung nicht nutzbar ist. Wahrscheinlich wissen die Leute selbst noch nicht wie lange genau die Arbeiten dauern werden.
Du hast aber auch eine Schadensminderungspflicht, so dass du das Hotel nicht zu lange buchen darfst.
Danke für die Antwort. Ja das ist ein Problem wie soll ich denn ein Hotel NICHT zu lange buchen wenn ich nie erfahre wie lange der ganze Mist noch geht? Heute wieder Mail vom Vermieter das wieder bis Mittwoch gewartet werden muss bis es was neues gibt. Ich kann doch nicht Woche für Woche in ein anderes Hotel??
-
Hallo, mein Vermieter in seiner Wohnung einen Wasserschaden. Ich wohne in einer Dachwohnung in einem Einfamilienhaus. Bei mir im Bad wurde der Übeltäter gefunden. Unter der Wanne war der Abfluss undicht und in der Wand ein Rohrbruch. Bei mir war jedoch nichts zu sehen.
Nun geht die ganze Sache schon seit auftreten des Schadens 8!! Wochen. (Die ersten zwei Wochen ist mein Vermieter sogar in Urlaub gefahren. Eine Woche danach bin ich aus der Wohnung und habe selbst quasi meinen Urlaub genutzt) Bis jetzt konnte ich mich noch anderweitig unterbringen aber ab nächste Woche muss ich ein Hotel nehmen. Das ist nicht billig.
Die Frage ist wie wird das alles nun gehandhabt. Ich habe schon mit Anwälten und meiner Versicherung gesprochen. Mein Vermieter pocht auf MEINE Hausrat/Haftpflicht. Diese jedoch sagt Nein! Es liegt kein Verschulden meinerseits vor, noch gehöre mir die Küche und das Bad. Toll! Das würde die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlen.
Der Anwalt sagt für die ersten drei Wochen soll ich Mietminderung machen wegen eingeschränkter Wassernutzung. Den Rest (bisher 5 Wochen und kein Ende in Sicht) soll ich 100% Mietminderung beantragen. Was ist mit dem Hotel? Das Problem ist, da ja keiner mir sagt wie lange die Reparaturen noch gehen, weiß ich nicht wie lange ich das buchen soll? Und wenn ich das nun zu lange buche, bleibe ich dann auf den Kosten sitzen? Wenn ich zB. 20 Tage buche und nach 10 Tagen ist alles fertig? Lg
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!