Rechte des Vermieters in Zweck WG

  • Hallo liebe Community,

    ich wohne in einer 4er Zweck WG. Der Vermieter ist ein alter Herr der ausschliesslich an Studenten vermietet ( ich weiss auch warum...)

    Jetzt ist es so das der Vermieter nicht im Haus wohnt und trotzdem des öfteren in die WG reinkommt ( nur Gemeinschaftsräume). An sich finde wir das nicht so schlimm, aber gestern hat er es zu weit getrieben. Er hat eine fremde Person (private Putzfrau) unbeaufsichtigt in die WG gelassen ohne mit uns zu sprechen und die Putzfrau hat vergessen die Haustür zu schliessen.

    Generell vermietet der Vermieter auch die anderen Zimmer an fremde Leute ohne die neuen Bewohner vorzustellen oder uns um Meinung zu fragen. Ist das überhaupt erlaubt? Haben wir anderen Mieter kein Mitsprache recht? Darf er zur Besichtigung andere Leute reinlassen ohne das jemand anwesend ist?

    Wie sieht es mit den Möbeln und Halshautgegenständen aus die dem Vermieter gehören?

    Er sagte wenn die Waschmaschine kaputt geht müssen wir eine neue kaufen ( bei Eigenverschulden klar aber bei "Altersschwäche"?)


    Das beunruhigt mich alles sehr. Das Zimmer schliesse ich ab jetzt Prinzipiell ab (Mitbewohner vertraue ich).

    Ich hab bereits das Internet durchsucht aber nie die richtige Situation gefunden.

    Für eure Unterstützung wäre ich sehr dankbar. Ich mach vieles mit aber alles lasse ich nicht mit mir machen.


    Freundliche Grüße

  • Ist das überhaupt erlaubt?

    Ja!

    Haben wir anderen Mieter kein Mitsprache recht?

    Nein!

    Er sagte wenn die Waschmaschine kaputt geht müssen wir eine neue kaufen

    Nö, da die Waschmaschine mitgemietet wurde, ist der Vermieter auch für den Zustand zuständig.

    aber nie die richtige Situation gefunden.

    Weil es die nicht gibt. Eine WG ist nun mal kein Wunschkonzert, das nur die Melodien spielt, die euch zusagen

  • Jetzt ist es so das der Vermieter nicht im Haus wohnt und trotzdem des öfteren in die WG reinkommt ( nur Gemeinschaftsräume)

    Man muss immer unterscheiden, ob es um die eigentliche Mietsache geht, oder um einen Gemeinschaftsraum. Das ist wichtig. Bei einer WG, in der der Eingetümer einzelne Verträge für jeden WG Bewohner gemacht hat, ist nur das jeweilige Zimmer Mietsache. Dieses ist für den Vermieter tabu. Die Gemeinschaftsräume darf er betreten. Man hätte eine Regelung im Vertrag aufnehmen müssen, wenn man das hätte verhindern wollen.

    Jetzt im Nachhinein bleibt euch nur, mit dem Vermieter das Gespräch zu suchen und ihm zu erklären, dass ihr mit der Situation unzufrieden seid und darum bittet, für die Zukunft eine Regelung zu treffen. Vielleicht lässt sich ein Kompromiss finden.

    Er sagte wenn die Waschmaschine kaputt geht müssen wir eine neue kaufen

    Es kommt darauf an, ob diese laut Vertrag zur Mietsache gehört, was wir hier nicht feststellen können. Es ist theoretisch jedenfalls möglich, dass die Waschmaschine nur zur Nutzung überlassen wird und ihr bei Defekt selber eine kaufen müsst. Diese gehört dann auch auch dem oder den WG Bewohnern, nicht dem Vermieter.

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