Kein Wasser

  • Huhu,

    bei mir geht seit Mittwoch Morgen ca. 8 Uhr kein Wasser mehr.

    Ich wohne im Dachgeschoss, bei meinem Nachbarn im Dachgeschoss geht ebenfalls nichts, bei allen anderen Wohnungen im Haus ist aber alles in Ordnung.

    Ich habe am Mittwoch direkt morgens bei der Hausverwaltung angerufen und mitgeteilt das kein Wasser mehr aus den Leitungen kommt.

    Mir wurde gesagt, dass die Chefin nicht da ist und sie ohne sie nichts machen können, es aber weiterleiten.

    Ich wies darauf hin, dass ich bei nichts geschehen in ein Hotel gehen werde.

    Zwei Stunden später bei einem erneuten Anruf, dieses mal bei einer anderen Mitarbeiterin, wusste davon allerdings niemand was und ich wurde mit den selben Worten vertröstet: ohne Chefin kann man nichts machen, wird weitergeleitet.

    Ich habe daraufhin nochmals per Mail mein Problem geschildert mit einer Fristsetzung zur Rückmeldung. Ab 13 Uhr war dort niemand mehr zu erreichen.

    Nachdem ich bei den Stadtwerken angerufen habe um einen Fehler ausschließen zu lassen habe ich noch die übliche Sanitärfirma kontaktiert, die wusste allerdings auch nicht was sie machen soll und hat mich an die Hausverwaltung verwiesen.

    Daraufhin habe ich einen Handwerker auf eigene Kosten bestellt.

    Der Handwerker war nur kurz im Keller weil ihm eine Ratte über den Fuß gelaufen ist und er daraufhin nicht weiter nachschauen wollte.

    Laut seiner Aussage sind alle Leitungen offen und er kann dazu nichts sagen ausser dass die Fehlersuche extrem teuer wird weil er keine Leitungspläne kennt.

    Der Handwerker ist dann erfolglos wieder gefahren.

    Die meiste Zeit hat er mit dem ausfüllen der Rechnung verbracht. 119€ die ich hoffentlich mit der Miete verrechnen kann.

    Ich habe daraufhin erneut per Email auf das Problem hingewiesen und angemerkt, dass ich mich gezwungen fühle in eine alternative Unterkunft zu ziehen wenn bis Donnerstag Nachmittag das Wasser nicht funktioniert.

    Am Donnerstag war wieder der Mitarbeiter von Mittwoch Morgen am Telefon, gleiches Spiel wie gestern: ohne Chefin kann man nichts machen.

    Er teilte mir aber mit, dass sie die Emails liest und Freitag zurück kommt.

    Am Freitag sind es 3 Tage ohne Wasser.

    Bisher habe ich in meiner Wohnung ausgeharrt und mich notdürftigst mit Wasser versorgt.

    Duschen konnte ich bei einer Nachbarin. Aber besonders der Toilettengang woanders ist sehr unangenehm.

    Was kann ich tun, wenn Morgen wieder nichts geschieht?

    Muss die Hausverwaltung die Kosten fuer ein Hotel uebernehmen?

    Vielen Dank und schönen Abend

    Jolandi

    Einmal editiert, zuletzt von Jolandi (16. August 2019 um 00:35)

  • Was kann ich tun, wenn Morgen wieder nichts geschieht?

    Mehr als abwarten bleibt einem Wohl nicht übrig, der Vermieter muss sich halt melden.

    Ein Selbstvornahmerecht besteht erst, wenn der Vermieter im Verzug ist oder eine Notbedürftigkeit vorliegt (was hier eher unwahrscheinlich ist, denn nur weil es kein Wasser gibt besteht keine ernsthafte Gefahr für die Wohnung).

    Fraglich ist, wann der Vermieter im Verzug ist, dass ist nach dem Umständen des Einzelfalles zu bestimmen. Auch wenn kein Wasser fließt und das sehr unangenehm ist, so muss man den Vermieter in meinen Augen trotzdem ein paar Tage Zeit geben.

    Muss die Hausverwaltung die Kosten fuer ein Hotel uebernehmen?

    Dies richtet sich nach § 539 BGB. Danach muss der Vermieter im Verzug sein oder den Mangel zu vertreten haben. Ob er den Mangel zu vertreten hat, lässt sich hier nicht feststellen.

    Aber du hast auch eine Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB, das bedeutet du bist verpflichtet die Schäden angemessen gering zu halten. In meinen Augen rechtfertigt ein Ausfall des Wassers kein Umzug in ein Hotel. Gerade wenn man sich mit Wasser bei den Nachbarn versorgen kann. Aber auch das ist wieder eine Frage des Einzelfalles.

    Übrigens steht dir eine Mietminderung zu, bezüglich der Höhe sollte immer ein Anwalt konsultiert werden, falls man sich mit dem Vermieter nicht einigen kann. Erste Anhaltspunkte für die Höhe geben die Mietminderungstabellen im Internet.

    Insgesamt ist der Ausfall der Wasserversorgung natürlich sehr ärgerlich und mit einigen Aufwand verbunden, jedoch wird die Wohnung dadurch nicht unbewohnbar oder unbenutzbar.

  • Dies richtet sich nach § 539 BGB. Danach muss der Vermieter im Verzug sein oder den Mangel zu vertreten haben

    Bist du sicher, dass der Vermieter für die Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §539 I BGB i.V.m. §677ff BGB im Verzug sein muss? Verzug ist doch nur für die Ersatzvornahme nach §536a II BGB erforderlich, oder?

    Nach meinem Verständnis sind die Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag gegeben, es ist die Angelegenheit des Vermieters, den Schaden zu beheben (für Reparaturen ist immer der Vermieter in der Pflicht, auch wenn er die Kosten evtl vom Mieter zurück holen kann bei Verschulden des Mieters), und man kann davon ausgehen, dass die Behebung des Schadens im Interesse des Vermieters liegt und er dies seinerseits auch beauftragen würde.

  • Da bin ich mit den Normen durcheinander gekommen. Ich meinte § 536a BGB.

    § 539 BGB ist hier nicht einschlägig, da die Reparatur unter § 536a BGB fällt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!