Wasserschaden! Wer zahlt was?

  • Hallo, mein Vermieter in seiner Wohnung einen Wasserschaden. Ich wohne in einer Dachwohnung in einem Einfamilienhaus. Bei mir im Bad wurde der Übeltäter gefunden. Unter der Wanne war der Abfluss undicht und in der Wand ein Rohrbruch. Bei mir war jedoch nichts zu sehen.

    Nun geht die ganze Sache schon seit auftreten des Schadens 8!! Wochen. (Die ersten zwei Wochen ist mein Vermieter sogar in Urlaub gefahren. Eine Woche danach bin ich aus der Wohnung und habe selbst quasi meinen Urlaub genutzt) Bis jetzt konnte ich mich noch anderweitig unterbringen aber ab nächste Woche muss ich ein Hotel nehmen. Das ist nicht billig.

    Die Frage ist wie wird das alles nun gehandhabt. Ich habe schon mit Anwälten und meiner Versicherung gesprochen. Mein Vermieter pocht auf MEINE Hausrat/Haftpflicht. Diese jedoch sagt Nein! Es liegt kein Verschulden meinerseits vor, noch gehöre mir die Küche und das Bad. Toll! Das würde die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlen.

    Der Anwalt sagt für die ersten drei Wochen soll ich Mietminderung machen wegen eingeschränkter Wassernutzung. Den Rest (bisher 5 Wochen und kein Ende in Sicht) soll ich 100% Mietminderung beantragen. Was ist mit dem Hotel? Das Problem ist, da ja keiner mir sagt wie lange die Reparaturen noch gehen, weiß ich nicht wie lange ich das buchen soll? Und wenn ich das nun zu lange buche, bleibe ich dann auf den Kosten sitzen? Wenn ich zB. 20 Tage buche und nach 10 Tagen ist alles fertig? Lg

  • Du solltest dich weiter an deinen Anwalt halten, der kann dich besser im Einzelfall betreuen.

    Aber grundsätzlich muss ein Aufwendungsersatz nur solange geleistet werden, wie die Wohnung nicht nutzbar ist. Wahrscheinlich wissen die Leute selbst noch nicht wie lange genau die Arbeiten dauern werden.

    Du hast aber auch eine Schadensminderungspflicht, so dass du das Hotel nicht zu lange buchen darfst.

  • Du solltest dich weiter an deinen Anwalt halten, der kann dich besser im Einzelfall betreuen.

    Aber grundsätzlich muss ein Aufwendungsersatz nur solange geleistet werden, wie die Wohnung nicht nutzbar ist. Wahrscheinlich wissen die Leute selbst noch nicht wie lange genau die Arbeiten dauern werden.

    Du hast aber auch eine Schadensminderungspflicht, so dass du das Hotel nicht zu lange buchen darfst.

    Danke für die Antwort. Ja das ist ein Problem wie soll ich denn ein Hotel NICHT zu lange buchen wenn ich nie erfahre wie lange der ganze Mist noch geht? Heute wieder Mail vom Vermieter das wieder bis Mittwoch gewartet werden muss bis es was neues gibt. Ich kann doch nicht Woche für Woche in ein anderes Hotel??

  • Man kann doch Hotels immer wieder verlängern? War zumindest bei mir bisher kein Problem. Sonst auch mal in einen Hostel schauen.

  • Man kann doch Hotels immer wieder verlängern? War zumindest bei mir bisher kein Problem. Sonst auch mal in einen Hostel schauen.

    Theoretisch schon, allerdings bei uns momentan sehr viel los. Und da ich aber ein Haustier dabei habe ist das schon schwieriger dann eines zu finden. Und billig ist bei mir in der Nähe nichts alles zwischen 70 und 100 Euro die Nacht. Selbst wenn ich 100% Mietminderung kriege kommt da gerade Mal eine Woche Hotelkosten raus. Ist ne kleine Wohnung nicht so hohe Miete. Und da meine Versicherung nichts zahlt tja Arschkarte.

    Einmal editiert, zuletzt von Vala (21. Juli 2019 um 19:58)

  • Du hast einen Anspruch auf einen Vorschuss gegen deinen Vermieter. Um den geltend zu machen und die Höhe zu bestimmen sollte aber vorher eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden.

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