Hallo ans Forum! Bin ganz frisch hier und konnte durch die Suchfunktion leider keine Antwort auf meinen Fall finden...
Meine aktuelle Situation: Ich bin zum 30.03.2018 aus meiner Studentenwohnung ausgezogen und habe bis heute, 14.08.2019, meine Kaution noch nicht zurück erhalten. Als Grund führt mein ehem. Vermieter an, dass es im Mietvertrag eine Klausel gibt, in der er sich das Recht gibt die Kaution erst 6 Wochen nach Erstellung der Mietendabrechnung (Nebenkosten für 2018), was endlich am 28.07.2019 passiert ist, auszuzahlen.
Meine Frage ist nun, ob so eine Klausel überhaupt zulässig ist. Immerhin steht im Regelfall Vermietern eine Frist von 6 Monaten, bzw. im Sonderfall 12 Monaten, zu um eine Kaution auszuzahlen. Nun sind es jedoch bald 17 Monate seit meinem Auszug und immerhin existiert ja auch die Verjährungsfrist von 3 Jahren für die Rückzahlung der Mietkaution. Klar, bis dahin ist noch etwas Zeit, aber es geht mir grundsätzlich um die Frage, ob Klauseln zur Verlängerung der Frist der Kautionsrückzahlung überhaupt erlaubt sind?
Gruß
JuraNoob