Neuer Besitzer macht Ärger

  • Hallo,

    Meine Familie und ich wohnen in einem denkmalgeschützten Haus, welches in der Gründerzeit erbeut worden ist. Laut Behörden ist das Haus auch Kulturgut.

    Nun wurde es verkauft und die neue Hausverwaltung fängt direkt an Stress zu machen.

    Wir sind 17 Mieteinheiten welche alle sehr alte Mietverträge haben. Der älteste Mieter hat einen Mietvertrag von 45 Jahren.

    In unserem Mietvetrag steht folgendes: 4 Zimmer, Küche, Bad, Toilette, Mehrzweckraum, Keller

    Miete 550€ + 100 € Nk. Keine Flächenangabe oder ähnliches. Praktisch Wohnung gemietet wie gesehen.

    Ganz wichtig: Die Nebenkosten gehen pro Person, da keine Wohnfläche dem damaligen Vermieter vorlag ( Erster Vermieter und mittlerweile verstorben)

    Jetzt möchte die Hausverwaltung die Wohnung vermessen lassen und die Nebenkosten per Fläche anpassen zusammen mit einer Mieterhöhung von 15%. Und uns allen neue Mietverträge verpassen.

    Meine Frage: Müssen wir da zustimmen? Oder können wir uns auf unseren Mietvertrag berufen?

    Ich danke euch im voraus!

    Liebe Grüße

    Welpchen

  • Einen neuen Vertrag müsst ihr nicht unterschreiben, denn der bisherige muss vom neuen Eigentümer übernommen werden.

    Der neue Eigentümer kann selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in §558 BGB eine Mieterhöhung durchführen.

    Die Vermessung der Wohnung muss geduldet werden, denn das ist ein sachbezogener Grund für den Besuch.

    Bezüglich der Nebenkosten kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Seht dort der Verteilerschlüssel nach Personen, gilt dies so als vereinbart und muss auch weiter geführt werden. Steht dazu nichts drin, dann glt die gesetzliche Vorgabe, und diese ist laut §556a BGB das Verhältnis der (tatsächlichen) Wohnfläche, sofern nicht Zähler (z.b. für Wasser) vorhanden sind. Hierfür braucht es aber keinen neuen Mietvertrag, da es sich aus den Gesetzen ergibt.

  • Hallo,

    danke für deine Antwort. Im Mietvertrag steht tatsächlich, dass die Nebenkosten pro Person gehen und nicht über die Wohnfläche.

    Wir haben alle Zähler für Wasser.

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