Reparatur, Instandhaltung oder Modernisierung?

  • Hi,

    Meine Freundin und ich bewohnen seit 1 Jahr eine Wohnung und wir haben nur Ärger mit dem Vermieter. Dieser baut unter unserer Wohnung nun seit Längerem um, da sich dort eine Halle befindet. Diese soll einerseits vom Wohnhaus getrennt werden und andererseits wird direkt unter uns alles in Wohnungen umgebaut.

    Unsere Wohnung hat eine Flachenangabe von 103m2. Der Balkon ist im Grundriss mit 6m2 angegeben worden, hat aber real fast 12m2.

    Unser Balkon muss nun abgerissen werden und wird dann neu aufgebaut - in veränderter Form. Diese Ankündigung wurde bereits vor Vertragsabschluss mündlich gemacht, aber immer wieder verschoben. Wir befürchten, dass der neue Balkon dann nur noch die Hälfte der Fläche haben wird.

    Da die Baumaßnahme bisher immer verschoben wurde, haben wir im Frühjahr Hochbeete aufgebaut und bepflanzt. Wir hätten den Balkon sonst 2 Sommer schon nicht nutzen können.

    Wir müssen sicher die Kosten für die Räumung übernehmen, aber was wäre eine fristgerechte Ankündigung? Und müssen wir das so überhaupt hinnehmen? Es gibt ja außer in seinem Interesse keinen Grund für einen neuen Balkon.

    Ist das jetzt eine Instandhaltung? Modernisierung? Reparatur?

    Danke im Voraus.

  • Ist das jetzt eine Instandhaltung? Modernisierung? Reparatur?

    Wahrscheinlich eine Instandhaltung. Denn eine Modernisierung erfordert es, dass die Wohnsituation verbessert wird. Und wenn es schon einen Balkon gab, dann kann man ja nicht von Verbesserung sprechen.

    Wir müssen sicher die Kosten für die Räumung übernehmen

    Nein. Nach §555a Abs. 1 BGB hat man die Maßnahme zu dulden. Dulden darf man wörtlich nehmen im Sinne von "über sich ergehen lassen". Dulden bedeutet nicht, dass man den Vermieter in irgend einer Weise aktiv unterstützen muss.

    aber was wäre eine fristgerechte Ankündigung?

    Das kann man nicht pauschal beantworten. Es hängt daon ab, wie sehr man von den Maßnahmen beeinträchtigt ist. Bei kleineren Dingen können 14 Tage reichen, bei größeren können bis zu 3 Monate erforderlich sein.

    Es gibt ja außer in seinem Interesse keinen Grund für einen neuen Balkon.

    Erkundige dich beim Vermieter, wenn der Hintergrund der Maßnahme unklar ist. Irgend einen Grund wird der Vermieter haben. Du verstehst sicher, dass wir hier im Forum das nicht wissen können.

  • Danke für die Rückmeldung. Natürlich verstehe ich das. Wir haben inzwischen kein gutes Verhältnis zum Vermieter und jedesmal werden wir abgewiesen, wenn wir Details haben möchten. Immerhin bohrt und hämmert er seit Monaten fast täglich mehrere Stunden unter uns, weil er (fast) alles selbst machen will. Das ist wirklich anstrengend.

    Wir zahlen schon seit Erhalt der letzten Nebenkostenabrechnung unter Vorbehalt der Rückzahlung. Er möchte aber auch nichts schriftlich machen und geht auf Schriftverkehr nicht ein.

    Wir hatten eine Rechtsberatung wegen einer anderen Sache und den Anwalt kurz darauf angesprochen, dass der Balkon dadurch getauscht werden soll. Er meinte, dass es zunächst Eingriff ins Besitzrecht wäre und man zunächst auch den Grund kennen müsste, warum überhaupt der Balkon dann erneuert werden muss.

    Mehr Zeit hatten wir auch nicht. Wenn die letzte Aussage war nun, dass es im Zeitraum September/Oktober soweit sein wird. Aber im September haben wir nich Urlaub. Und das ist viel Arbeit, die Hochbeete wieder zu leeren und unser ganzes Gemüse ist noch nicht reif.

  • Wir zahlen schon seit Erhalt der letzten Nebenkostenabrechnung unter Vorbehalt der Rückzahlung.

    Vielleicht wäre es besser, aufgrund der kraft Gesetz geminderten Miete auch tatsächlich weniger Miete an den Vermieter zu bezahlen. Die Nachzahlung aus einer Abrechnung hat damit nämlich rein gar nichts zu tun. Das ist wie der sprichwörtliche Vergleich zwischen Äpfel und Birnen. Die Höhe der Minderung muss jedoch mit einem Anwalt abgesprochen werden, weil das einer Einzelfallprüfung bedarf.

    und man zunächst auch den Grund kennen müsste, warum überhaupt der Balkon dann erneuert werden muss.

    Ja, das ist generell so. Denn du hast ja ohne dem Grund keine Möglichkeit, rechtlich prüfen zu lassen, ob du die Sache dulden musst oder du vielleicht einen Anspruch hast, die Maßnahmen zu verweigern. Es macht durchaus einen Unterschied, ob es eine Instandhaltung ist, oder ein anderer Grund dahinter steckt. Im Zweifel lass dich doch auch hierzu nochmal von einem Anwalt beraten.

  • Wir haben bisher von einer Minderung abgesehen. Die wird evtl. gemäß Protokoll dann zum Jahresende fällig. Kommt darauf an, was noch kommt. Da er gewisse Punkte bezüglich der Nebenkostenabrechnung erst im 3. Anlauf richtig gestellt hat, dient die Zahlung unter Vorbehalt auch darauf ab, anzuzeigen, dass wir nur Positionen zahlen, die wir auch zahlen müssen und die korrekt abgerechnet sind.

    Gleichzeitig kann eine eventuelle Mietminderung dann auch rückwirkend ausgesprochen werden, so der Anwalt. Wir haben immer wieder stundenweise kein Heißwasser z. B. Das wird gemeldet und protokolliert. Genau wie der Baulärm.

    Wir hoffen, due Frust zur Räumung wird nicht zu kurzfristig, sodass wir mich einen Termin beim Anwalt bekommen, um das dann prüfen zu lassen, wenn etwas kommt. Das Ungewisse ist beunruhigend. Man sitzt wie auf heißen Kohlen und weiß nie, was als nächstes kommt.

  • Gleichzeitig kann eine eventuelle Mietminderung dann auch rückwirkend ausgesprochen werden

    Ich befürchte, dass sich das als Irrtum heraus stellen wird. Eine rückwirkende Geltendmachung der Mietminderung kann in der Regel nur dann durchgesetzt werden, wenn man sich als Mieter nicht darüber bewußt war, dass man ein Recht auf Mietminderung hat. Andernfalls hat man das Recht verwirkt. Siehe dazu den BGH Beschluss vom 04.09.2018 - VIII ZR 100/18.

    Wir hoffen, die Frist zur Räumung wird nicht zu kurzfristig

    Indem man um Verschiebung des Termins bittet, weil man eine angemessene Zeit braucht, seine rechtliche Situation prüfen zu lassen, bedeutet das nicht, dass man seiner Pflicht zur Duldung nicht nachkommt. Mit einem Aufschub kann dir keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Nur wenn du die Maßnahme verhinderst, obwohl du sie hättest dulden müssen.

  • Ah OK. Nun die mögliche Minderung bis heute wäre ein Streit nicht wert. Wenn es dann um den Balkon geht, muss man weitersehen. Wir ziehen wenn möglich Ende des Jahres auch wieder aus. Dazu muss meine Freundin jetzt eine Eigenbedarfskündigung durchsetzen. Kompliziert.

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