Auszug und Wohnung als 2. Wohnsitz?

  • Hallo,

    leider habe ich so gar keine Ahnung von dem Thema und weiß auch nicht wo ich mich informieren kann.

    Folgende Situation:
    Ich wohne mit meiner Freundin in Köln in einer 60qm Wohnung, jetzt wird sie ausziehen und in der nähe mit ihrer Schwester in einer WG wohnen.
    In der aktuellen Wohnung sind wir beide im Mietvertrag eingetragen, unsere Vermieter wollen jetzt 3 Gehaltsabrechnungen und die Schufa Sachen zur Prüfung ob der Mietvertrag auf mich allein umgeschrieben werden kann.
    Falls das alles passt (wovon ich ausgehe) würde sich meine Miete um 15% erhöhen der Vertrag würde rückwirkend auf die neue Miete angepasst und meine Freundin würde aus dem Mietvertrag verschwinden.

    Meine Frage dazu, kann ich das umgehen indem ich das gar nicht bei unseren Vermietern melde das meine Freundin auszieht? Offiziell würde sie dann noch bei mir Wohnen bzw steht mit im Mietvertrag. Sie wird ja auch in Zukunft bei mir übernachten / zeit verbringen, oder müsste sie dafür unsere Wohnung als 2. Wohnsitz anmelden?
    Ich weiß das in Köln 10% Steuern gezahlt werden für die 2. Wohnung.

    Würde gerne die Mieterhöhung umgehen bin auch bereit die Steuer für den 2. Wohnsitz für meine Freundin zu zahlen, find es nur relativ ungerecht das ich mehr Miete zahlen muss weil der Mietvertrag auf eine Person geändert werden soll..

    hoffe man versteht das so in etwa

  • Offiziell würde sie dann noch bei mir Wohnen bzw steht mit im Mietvertrag.

    Nur weil man in einem Mietverältnis ist, bedeutet das nicht, dass man auch in der Wohnung wohnen muss. Man ist lediglich an die vertraglichen Pflichten weiterhin gebunden.

    Sie wird ja auch in Zukunft bei mir übernachten / zeit verbringen, oder müsste sie dafür unsere Wohnung als 2. Wohnsitz anmelden?

    Das ist nicht zwingend erforderlich, dass man einen Zweitwohnsitz angemeldet haben muss, nur weil man in einem Mietvertrag ist. Das Bundesmeldegesetz fragt nicht nach der vertraglichen Situation, sondern von diesem Gesetz ist nur die Nutzung maßgeblich. Also falls sie nicht mehr mit einer gewissen Regelmäßgkeit bei dir wohnt, sondern nur gelegentlich da ist, kann man sie wahrscheinlich als Besucherin einstufen.

  • hey,
    alles klar, also müsste man nicht den Mietvertrag abändern wenn ich das richtig verstehe?
    Lediglich wenn ich zb. ausziehen würde müsste ich ihre Zustimmung bzw Unterschrift haben richtig?

  • Lediglich wenn ich zb. ausziehen würde müsste ich ihre Zustimmung bzw Unterschrift haben richtig?

    Ein gemeinsamer Vertrag muss immer auch gemeinsam gekündigt werden, also in einem Schreiben wo beide benannt sind und beide unterschreiben.

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