Guten Abend,
ich habe mir endlich meinen Traum erfüllt und habe mir eine Eigentumswohnung gekauft. Nun warte ich auf die Eintragung im Grundbuch.
Nun mein Problem:
Ich kann den jetzigen Mieter erst kündigen wenn ich im Grundbuch stehe. Zudem kommt dazu, das mein Mieter schon knapp 20 Jahre in der Wohnung lebt.
Was vielleicht noch wichtig ist: Die Wohnung besteht aus einer separaten 2-Zimmerwohnung und einer abgetrennten 1-Zimmerwohnung, die aber nur als 3-Zimmerwohnung verkauft worden ist, da keine Teilungserklärung besteht.
Beide Wohnungen sind separat vom Vorbesitzer getrennt vermietet.
Die Zwei-Zimmerwohnung ist mittlerweile schon leer stehend, nur die Ein-Zimmerwohnung ist vermietet.
Der Makler hat dem Mieter in der Ein-Zimmerwohnung schon mitgeteilt das er sobald wir eingetragene Eigentümer sind, die Kündigung mit einer Frist von 9 Monaten kommt.
Nun bin ich dem Mieter vorhin im Flur über den Weg gelaufen, und habe mich vorgestellt, er wollte von uns einen Grundbuchauszug haben, bevor er mir die Miete überwiest, solange wird es noch an die alte Eigentümer überwiesen. Ich habe Ihm dann auch nochmal gesagt, das die Kündigung kommen wird, sobald der Eintrag im Grundbuch ist. Der Mieter meinte nur, ob ich es wisse, das er schon seid 20 Jahren drin wohne.
Nun meine Frage, was habe ich für Rechte und auf was muss ich den alles achten? Ich möchte keine Fehler machen, das ich so schnell wie möglich in die Wohnung möchte.
Den mein jetziger Wohnsitz, wird verkauft.
Über eure Hilfe und Tipps wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Simba