Jetzt wirds lustig!

  • Hi,

    wir sind in eine "Bürgerstiftung" eingezogen und sind die einzigen Mieter im Haus. Ab und zu findet eine "Versammlung" in den anderen Räumen statt...Soviel dazu...

    Wir sind nun angehalten wurden unsere Auto's (zwei) DRAUSSEN zu parken da der Parkplatz (Hof) freigehalten werden soll, so möchte es diese Stiftung. Man darf nicht vergessen das auf dem Hof unsere angemietete Garage liegt, wir sollen ein Auto in die Garage stellen oder auf die Straße. Die Garage ist leider schon belegt.

    Ich darf mein Motorrad im vorderen Grundstück nicht warten und Pflegen, d.h ich wurde gebeten das gute Stück IN DER GARAGE GESCHLOSSEN zu behandeln, Begründung: Es soll nicht aussehen als ob hier eine Motorradwerkstatt/KFZ betrieben wird, ich möge das doch hinter dem Haus machen bzw. in der Garage.
    Ich frage mich jetzt wer bei 35 Grad im Sommer sein Bike in der Garage (geschlossen) säubert (mit trockenem Lappen)...ich mache doch nichts dreckig, sie möchten einfach keinen auf dem Parkplatz vor der Garage sehen...Begründung: Für ein ordentliches Gesamtbild ist zu sorgen!!! Ich meine wenn sie das haben wollen..hätten sie sich keine weiteren Mieter in die Hütte holen dürfen oder?

    Wie sieht da die Rechtslage aus? Dürfen wir auf dem vorderen Gelände nichts machen vor der angemieteten Garage? Müssen/Dürfen wir uns nur im innenraum aufhalten? Ich finde das einen Witz:D
    Der Vordere Bereich (Garten + Einfahrt) hat wohl die "Stiftung" angemietet, am Ende der Einfahrt ist die Garage zu unserer Mietwohnung :cool:

  • Hi,

    Wir sind nun angehalten wurden unsere Auto's (zwei) DRAUSSEN zu parken da der Parkplatz (Hof) freigehalten werden soll, so möchte es diese Stiftung.

    Das möchten auch andere Vermieter an anderen Häusern, das ist legitim.

    Man darf nicht vergessen das auf dem Hof unsere angemietete Garage liegt, wir sollen ein Auto in die Garage stellen oder auf die Straße. Die Garage ist leider schon belegt.

    Wieso ist die Garage belegt? Von einem Auto, oder wie muss man sich das vorstellen?

    Ich darf mein Motorrad im vorderen Grundstück nicht warten und Pflegen, d.h ich wurde gebeten das gute Stück IN DER GARAGE GESCHLOSSEN zu behandeln, Begründung: Es soll nicht aussehen als ob hier eine Motorradwerkstatt/KFZ betrieben wird, ich möge das doch hinter dem Haus machen bzw. in der Garage.

    Da kann ich den Vermieter durchaus verstehen.

    Ich frage mich jetzt wer bei 35 Grad im Sommer sein Bike in der Garage (geschlossen) säubert (mit trockenem Lappen)...

    Dann fahren Sie mit dem Mopped irgendwo hin, wo es schattig ist und putzen dort mit dem trockenen Lappen.

    ich mache doch nichts dreckig, sie möchten einfach keinen auf dem Parkplatz vor der Garage sehen...

    Den Platz haben Sie auch nicht angemietet, also müssen Sie sich daran halten, was der Vermieter wünscht. Wo ist also das Problem?

    Begründung: Für ein ordentliches Gesamtbild ist zu sorgen!!! Ich meine wenn sie das haben wollen..hätten sie sich keine weiteren Mieter in die Hütte holen dürfen oder?

    Wieso, Sie müssen sich nur an die Spielregeln halten und gut ist.

    Wie sieht da die Rechtslage aus?

    Wenn Sie sich die Rechtslage erklären lassen wollen, müssen Sie zu einem Anwalt gehen. Ein Forum kann nur Hinweise und/oder Ratschläge geben. Siehe weiter unten.

    Dürfen wir auf dem vorderen Gelände nichts machen vor der angemieteten Garage? Müssen/Dürfen wir uns nur im innenraum aufhalten? Ich finde das einen Witz:

    Sie dürfen sich auf allen Fächen aufhalten, die Sie angemietet haben. Das dürfte doch einfach zu verstehen sein.

    Und hier mein kostenloser Ratschlag: Lesen Sie sich in das Lexikon (Link sihe unten) ein. Da finden Sie nach Stichworten alphabetisch geordnet, was Sie als Mieter einer Wohnung dürfen. Und was nicht!

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Zitat

    mir fällt dazu nur ein Wort ein "Spießer" :D

    Wieso? Nur weil Sie jetzt hier nicht die vielleicht von Ihnen erwartete Antwort erhalten?

    Um die rechtliche Seite Ihrer Frage zu klären, genügt unter Umständen ein Blick in den geschlossenen Mietvertrag. Wenn Sie lediglich die auf dem Grundstück vorhandene Garage, nicht aber das davor befindliche Hofgelände gemietet haben, so dürfen Sie auch nur die Garage für Ihre Zwecke nutzen. Das Hofgelände dient dann lediglich als Zufahrt zur Garage. Und diese wird Ihnen ja nicht verwehrt.

    Zitat

    Dürfen wir auf dem vorderen Gelände nichts machen vor der angemieteten Garage? Müssen/Dürfen wir uns nur im innenraum aufhalten? Ich finde das einen Witz:

    Ihr persönliches Empfinden spielt bei der Beurteilung absolut keine Rolle. Wenn das Hofgelände an die Stiftung vermietet ist, so hat diese durchaus das Recht Ihnen die Nutzung zu untersagen.

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