Beiträge von h725

    Hi,

    wir sind in eine "Bürgerstiftung" eingezogen und sind die einzigen Mieter im Haus. Ab und zu findet eine "Versammlung" in den anderen Räumen statt...Soviel dazu...

    Wir sind nun angehalten wurden unsere Auto's (zwei) DRAUSSEN zu parken da der Parkplatz (Hof) freigehalten werden soll, so möchte es diese Stiftung. Man darf nicht vergessen das auf dem Hof unsere angemietete Garage liegt, wir sollen ein Auto in die Garage stellen oder auf die Straße. Die Garage ist leider schon belegt.

    Ich darf mein Motorrad im vorderen Grundstück nicht warten und Pflegen, d.h ich wurde gebeten das gute Stück IN DER GARAGE GESCHLOSSEN zu behandeln, Begründung: Es soll nicht aussehen als ob hier eine Motorradwerkstatt/KFZ betrieben wird, ich möge das doch hinter dem Haus machen bzw. in der Garage.
    Ich frage mich jetzt wer bei 35 Grad im Sommer sein Bike in der Garage (geschlossen) säubert (mit trockenem Lappen)...ich mache doch nichts dreckig, sie möchten einfach keinen auf dem Parkplatz vor der Garage sehen...Begründung: Für ein ordentliches Gesamtbild ist zu sorgen!!! Ich meine wenn sie das haben wollen..hätten sie sich keine weiteren Mieter in die Hütte holen dürfen oder?

    Wie sieht da die Rechtslage aus? Dürfen wir auf dem vorderen Gelände nichts machen vor der angemieteten Garage? Müssen/Dürfen wir uns nur im innenraum aufhalten? Ich finde das einen Witz:D
    Der Vordere Bereich (Garten + Einfahrt) hat wohl die "Stiftung" angemietet, am Ende der Einfahrt ist die Garage zu unserer Mietwohnung :cool:

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