Betriebskostenabrechnung

  • Hallo liebe Leute,

    wir haben am Mittwoch unsere Abrechnung bekommen und sollen laut privaten Vermieter knapp 250 Euro nachzahlen.

    Allerdings stoßen uns ein paar Dinge auf. Einmal ist es der Posten Flurlicht. Das sind maximal 10 Birnen in einem 6 Parteienhaus.

    Das DG wird von der Vermieter komplett alleine genutzt. Muss sich die Vermieterin nicht auch an die NK beteiligen? Wenn wir einige unserer Kosten mal 4 multiplizieren kommen wir auf die Summe die der Vermieter als Kosten anschlägt.

    Datiert ist die Abrechnung auch mit Anfang Juli und gezahlt sollte sein bis Mitte Juli. Ist das schon ein Formfehler? Uns wurde kommentarlos die Abrechnung in den Briefkasten gelegt.

    Leider konnte ich per Smartphone nicht die 4 PDFs als 1 PDF bündeln. Sorry für die Umstände.

  • Um es zusammen zu fassen. Die Abrechnung stimmt hinten und vorne nicht.

    1. Der Abrechnungszeitraum muss 12 Monate umfassen, was nicht der Fall ist -> formell unwirksam

    2. Beim Wasser ist die Gesamtsumme nicht genannt, somit kann man nicht nachrechnen, wie der m³ vom 1,30 zustande kommt-> formell unwirksam

    3. Außer bei der Grundsteuer wurde nur durch 4 geteilt, nicht nach dem Verhältnis der Wohnfäche gerechnet. Letzteres wäre erforderlich.

    4. Die Heizkosten sind zu 100% nach Verbrauch gerechnet, laut Heizkostenverordnung darf das aber nur zu max. 70% sein, der Rest nach Wohnfläche.

    5. Es sind keine Zählerwerte genannt, so kannst du nicht prüfen, ob der Verbrauch stimmt.

    Das ist es, was mir auf die Schnelle aufgefallen ist. Bei genauerer Prüfung finde ich vielleicht mehr.

    Und ja, der Vermieter muss auch die eigene Wohnung mit rechnen. Und auch den Leerstand. Offenbar ist eine Wohnung leer, da du von 6 Wohnungen sprichst.

  • Danke für das schnelle Feedback.

    Es sind insgesamt 6 WE und der Vermieter hat sich im Dachgeschoss zwei WE für sich eingeheimst.

    Setzen wir dem Vermieter ein Schreiben auf, das die Abrechnung formell unwirksam ist und wir daher auf die Zahlung nicht reagieren oder wie sollten wir vorgehen?

  • Bei einer formell unwirksamen Abrechnung ist es so, dass man diese als nicht existent betrachten könnte. Man müßte also nicht darauf reagieren. Jedoch wäre das nicht besonders nett und fair, wenn man ansonsten ein gutes Verhältnis zum Vermieter hat. Ich möchte daher nichts dazu sagen. Das muss jeder für sich entscheiden, was man in der eigenen Situation für angemessen empfindet.

  • Wir haben gerade auch gesehen das uns in der Abrechnung 2qm mehr berechnet wurden als die Wohnung überhaupt hat.

    Glaube da muss der Vermieter mal erklären wie die Wohnung gewachsen ist:D

  • Noch viel interessanter wäre jedoch, ob denn die Gesamtfläche aller Wohnungen inkl. der des Vermieters mit 358m² überhaupt stimmt. Das kannst du besser abschätzen, du kennst ja das Haus etwas. 2m² machen in Euro quasi nichts aus, aber wenn der Vermieter seine Wohnung nicht mitrechnet, hat das andere Dimensionen.

    Wie gesagt, es lassen sich vermutlich noch mehr Fehler finden, wenn wir in die Tiefe gehen würden.

  • Die 4 Wohnungen sind alle identisch aufgebaut. Ergo sind wir bei rund 256m² für die 4 WE. Wie die DGs aussehen, das weiß ich leider nicht. Aber 102m² für 2 WE, runtergerechnet 51m² pro Dg-Wohnung kann schon hin kommen.

    Zu Punkt 3, müssten sich da alle Mieter melden bzgl dem Fehler? Oder sollten wir die anderen Mieter in Kenntnis setzen? Immerhin sinds nach unseren Überschlagungen knapp 35 Euro die uns zuviel aufgeschlagen worden, dadurch das der Vermieter seinen Anteil bei uns aufschlägt. Macht in der Summe knapp 140 Euro.

  • Du kannst dich natürlich mit den Nachbarn absprechen, wenn du das möchtest, das ist nicht hinderlich oder verboten.

    Aber es ist für die Reklamation gegenüber dem Vermieter völlig ohne Bedeutung. Jeder Mieter hat sein eigenes Vertragsverhältnis, und so muss auch jeder für sich die Reklamation an dem Vermieter melden.

    Mit anderen Worten. Der Vermieter kann auch die Korrektur nur allein für eure Abrechnung durchführen, und wenn sich die Nachbarn nicht beschweren, muss der Vermieter für diese auch nichts ändern. Es ist jedem seine eigene Sache.

  • Der Vermieter wusste nicht mal was ein Verteilerschlüssel ist und kannte auch nicht die Heizkostenverordnung. Laut dem Vermieter hat er es schon immer so gemacht und er wird es auch nicht ändern.

    Das Flutlicht zB teilt er nur durch 4 weil die oberen Wohnungen ja nicht vermietet seien.

    Zu meiner Frau sagte der Vermieter, die 2m² mehr laut Abrechnung seien ein Tippfehler. Zu mir sagte er das jede Wohnung mehr hat und er sich damals beim Mietvertrag verschrieben hat.

    Ich glaube ich habe hier ein Exemplar von einem störrischen Vermieter.

  • Laut dem Vermieter hat er es schon immer so gemacht und er wird es auch nicht ändern.

    Na dann wird er durch deine Reklamation vermutlich nun die Erfahrung machen müssen, dass er es schon immer falsch gemacht hat. Als Vermieter muss man sich mit den Regelungen befassen und kann nicht alles so machen wie man will.

    Das Flurlicht zB teilt er nur durch 4 weil die oberen Wohnungen ja nicht vermietet seien.

    Dann hätte ich ihn an der Stelle gefragt, ob der Vermieter das Flurlicht nie an macht und so wohl nie Strom verbraucht. Und korrekter Verteilerschlüssel für die Beleuchtung ist das Verhältnis der Wohnfläche, nicht die Anzahl der Wohneinheiten.

    Zu mir sagte er das jede Wohnung mehr hat und er sich damals beim Mietvertrag verschrieben hat.

    Es tut nichts zur Sache, was im Mietvertrag als Wohnfläche steht. Bei einer Nebenkostenabrechnung muss die tatsächliche Größe benutzt werden, nicht die im Mietvertrag ausgewiesene. Im Zweifel muss also mal nachgemessen werden.

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