Zusammenleben in Einzelzimmmer 18qm

  • Hallo zusammen,

    Ich schildere mal kurz meine Situation: ich wohne in einem Studentenzimmer in München City. Das Zimmer ist auf einem Flur mit sechs Zimmern, ich teile Bad &' Klo mit fünf anderen, die Küche ist im Zimmer. Also eine Art Studentenwohnheim.

    Nun hätte ich zwei Fragen:

    1) mein Freund ist unter Woche immer zu Besuch und fährt in der Regel am WE heim, d.h. er ist immer um die 4-5 Nächte am Stück da und fährt dann wieder zu sich nach Hause. Nun bekam ich vor ein paar Tagen einen erbosten Anruf von der Vermieterin, worin sie mich fragte, ob bei mir eine zweite Person eingezogen ist. Laut Recht darf nicht länger als 6 Wochen AM STÜCK Besuch bestehen. Seitdem machen wir uns fürchterliche Sorgen, dass sie es uns verbieten könnte, dass er mich unter der Woche besucht. Ist es rechtens, wenn wir es weiterhin so durchziehen, dass er unter der Woche kommt? Laut unseren bisherigen Recherchen sollte es möglich sein.

    2) jetzt stellt sich für uns aus Interesse dennoch die Frage, ob wir irgendwann in diesem Zimmer zusammenziehen könnten. Wäre es rechtlich möglich, dass in diesem Studentenzimmer (18qm) zwei Personen leben. Wir würden natürlich die Vermieterin ganz lieb fragen und könnten damit leben, wenn die Nebenkosten für Wasser erhöht werden, da ja eine Person mehr das Bad mitbenutzt. Aber wäre es an sich in dieser Situation möglich zusammenzuziehen? Das würde uns wirklich interessieren!

    Danke schon mal fürs Lesen und ich hoffe auf erfreuliche Antworten!

    LG

  • Bei dem Thema geht es immer um die Frage, ob ein Besucher noch Besucher ist und ab wann der Besucher zum Mitbewohner geworden ist. Dies ist gar nicht so einfach zu definieren und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Daher kann man keine allgemeingültige Aussage dazu treffen.

    Auch hilft die Definition "6 Wochen am Stück" nicht sehr viel weiter. Denn dazu gibt es keine Festlegung in Gesetz oder der Rechtsprechung. Es ist lediglich ein grober Anhaltspunkt, dass man sagen kann, ab 6 Wochen hat man Grund zur Annahme, dass es vermutlich kein Besucher mehr sein kann. Aber je nach den Umständen kann ein Besucher schon mal 2 Wochen zum Mitbewohner geworden sein. Und mal kann auch nicht pauschal sagen, dass es Besuch ist, solange derjenige immer wieder ein paar Tage nicht da ist. Denn in einem Nebenwohnsitz ist es ja normal, dass man nicht immer anwesend ist.

    Ich wollte dir mit dieser Erläuterung zum Thema aufzeigen, warum es durchaus nachvollziehbar ist, wenn die Vermieterin zur Ansicht gekommen ist, dass dein Freund bereits kein Besucher mehr ist, indem er mit aller Regelmäßigkeit und nicht nur gelegentlich 5 Tage die Woche da ist. Das erscheint wie ein normaler Nebenwohnsitz, auch wenn man diesen nicht angemeldet hat. Du kannst der Vermieterin darlegen, aus welchen Gründen du der Meinung bist, dass dein Freund Besucher ist und kein Mitbwohner, aber ich denke, das wird sehr schwer.

    Einen Mitbewohner bei sich aufzunehmen bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Beim Lebenspartner hat man zwar ein berechtigtes Interesse. Jedoch kann ein Vermieter die Erlaubnis verweigern, wenn die Wohnung zu klein ist. Und da man laut der Rechtsprechnung von ca. 10m² pro Person ausgeht, wird auch das schwierig. Und wenn es sich um ein "echtes" Studentenwohnheim handeln sollte, dann sowieso.

  • Danke für deine Antwort! Das klingt ja eher nicht so gut... so wie ich es verstehe, ist es also stark vom Einzelfall abhängig. Würde es einen Unterschied machen, wenn er weniger häufig kommt?

    Und würde es etwas ändern, wenn ich mich ummelde und mein Zimmer in München zum Hauptwohnsitz mache?

    Ich muss ganz ehrlich sein, ich will mir meine aktuelle Lebenssituation nicht von meiner Vermieterin kaputt machen lassen und will mit allen Mitteln dagegen vorgehen, dass sie mir das NICHT kaputt macht. Dass es als Student in München nicht einfach ist eine Wohnung zu finden ist glaube ich verständlich, und ich finde an ihrer Stelle, könnte sie mich auch einfach in Ruhe lassen.

    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (29. Juli 2019 um 09:06) aus folgendem Grund: Zitat entfernt. Bitte keine Vollzitate. Das ist nicht hilfreich für den Verlauf er Diskussion und die Übersichtlichkeit.

  • wenn ich mich ummelde und mein Zimmer in München zum Hauptwohnsitz mache?

    Die Anmeldung im Einwohnermeldeamt ändert nichts an der mietrechtlichen Betrachtung, das ist davon unabhängig.

    Würde es einen Unterschied machen, wenn er weniger häufig kommt?

    Vermutlich schon. Wenn er beispielsweise nur einmal im Monat für ein paar Tage da ist, dann kann man eher glaubhaft machen, dass es nur zu Besuch ist.

    und ich finde an ihrer Stelle, könnte sie mich auch einfach in Ruhe lassen

    Genau wegen der angespannten Wohnsituation in München ist es schon fast zur Gewohnheit geworden, dass Mieter irgend welchen Freunde oder Studienkollegen bei sich aufnehmen. Und das ist nicht sinn und Zweck. Die Gesetze, dass man nicht beliebig jemand aufnehmen darf, gibt es nicht umsonst. Daher ist es nachvollziehbar, dass Vermieter das nicht dulden, da es bereits überhand nimmt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!