Heizungszähler Wert Abnahmeprotokoll lt. Vermieter nicht korrekt

  • Hallo ihr Lieben,

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. (versuche mich kurz und präzise auszudrücken.)

    Sachverhalt:

    Ich war von März 2017 bis August 2018 Mieter einer Wohnung. (Erstbezug)

    Für die Betriebskostenabrechnung zum Stichtag 31.12.2017 wurde mir nach meinem dritten Widerspruch gegen die Abrechnung (vorher falsche Zählernummern und Werte, dann niedrigere Startwerte als die Werte aus dem Übergabeprotokoll) mitgeteilt, dass der Ablesewert aus dem Rückgabeprotokoll (vom Hausmeister im Auftrag der Hausverwaltung abgelesen! und erstellt! ; von mir und einem Zeugen unterschrieben) nicht korrekt sei.

    Der Wert aus dem Rückgabeprotokoll von August 18 wird als Ablesewert Stichtag 31.12.2017 verwendet. Angeblich gäbe es zwei Zeilen auf dem Ablesegerät eine für die Werte vom letzten Stichtag und eine für den tagesaktuellen Wert?! und der Hausmeister hätte sich verguckt.

    Da ich dort bereits nicht mehr Mieter bin habe ich leider kein "Druckmittel" wie z.B. das Einbehalten eines Teils der Nebenkostenvorauszahlungen mehr.

    Meine Fragen:

    1) Hat das von beiden Seiten unterschriebene Rückgabeprotokoll weiterhin Gültigkeit?

    2) Muss ich auf die Aussage der Hausverwaltung vertrauen oder muss mir bewiesen werden, dass der Wert aus dem Rückgabeprotokoll falsch ist?

    3) Woher soll der Wert für August 2018 für die Abrechnung 31.08.2018 kommen? (Die Wohnung wurde sehr wahrscheinlich nicht direkt im Anschluss weiter vermietet.)

    Über Hinweise, Erfahrungen und oder Einschätzungen würde ich mich sehr freuen. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Mieter60438 (23. Juli 2019 um 18:17)

  • Es ist erst mal als gegeben anzusehen, dass der korrekte Zählerwert nicht vorliegt. Darüber könnte man sich aufregen oder ärgern, bringt aber nichts, davon kommen die richtigen Werte auch nicht herbei geflogen. Das bedeutet, es muss in irgend einer Weise eine Schätzung vorgenommen werden, die für beide Seiten als annehmbar gilt.

    Und ich denke, dabei solltest du auch kooperieren und kompromißbereit sein, denn das Versäumnis liegt gleichermaßen auch bei dir mit, nicht nur beim Hausmeister. Du hättest bei der Übergabe auch mit auf den Zähler schauen können um dich davon zu überzeugen, dass die richtigen Werte aufgeschrieben werden.

    Ich möchte dir gern helfen, einen angemessenen Zählerwert zu ermitteln. Doch dazu bräuchte ich sämtliche vorliegenden Werte, also zum Einzug, zum 31.12.17, falls es auf der Abrechnung steht auch vom 31.12.18 und die Werte, die nun die Hausverwaltung zuletzt geschätzt hat. Ich kann dir dann aufzeigen, welche Werte ich benutzen würde.

    Du sagst, die Wohnung ist vielleicht nicht sofort wieder vermietet worden. Aber doch vielleicht 1 Monat später. Daher kann es sinnvoll sein, wenn du mal zur Wohnung fährst und den aktuellen Mieter direkt fragst, wann er eingezogen ist und welche Werte dort abgelesen wurden. Auch wenn ein Leerstand dazwischen war, lässt sich damit doch der Schätzwert präzisieren. Wenn du dem Mieter dein Problem nett erklärst, wird er bestimmt helfen.

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