Beiträge von Mieter60438

    Hallo ihr Lieben,

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. (versuche mich kurz und präzise auszudrücken.)

    Sachverhalt:

    Ich war von März 2017 bis August 2018 Mieter einer Wohnung. (Erstbezug)

    Für die Betriebskostenabrechnung zum Stichtag 31.12.2017 wurde mir nach meinem dritten Widerspruch gegen die Abrechnung (vorher falsche Zählernummern und Werte, dann niedrigere Startwerte als die Werte aus dem Übergabeprotokoll) mitgeteilt, dass der Ablesewert aus dem Rückgabeprotokoll (vom Hausmeister im Auftrag der Hausverwaltung abgelesen! und erstellt! ; von mir und einem Zeugen unterschrieben) nicht korrekt sei.

    Der Wert aus dem Rückgabeprotokoll von August 18 wird als Ablesewert Stichtag 31.12.2017 verwendet. Angeblich gäbe es zwei Zeilen auf dem Ablesegerät eine für die Werte vom letzten Stichtag und eine für den tagesaktuellen Wert?! und der Hausmeister hätte sich verguckt.

    Da ich dort bereits nicht mehr Mieter bin habe ich leider kein "Druckmittel" wie z.B. das Einbehalten eines Teils der Nebenkostenvorauszahlungen mehr.

    Meine Fragen:

    1) Hat das von beiden Seiten unterschriebene Rückgabeprotokoll weiterhin Gültigkeit?

    2) Muss ich auf die Aussage der Hausverwaltung vertrauen oder muss mir bewiesen werden, dass der Wert aus dem Rückgabeprotokoll falsch ist?

    3) Woher soll der Wert für August 2018 für die Abrechnung 31.08.2018 kommen? (Die Wohnung wurde sehr wahrscheinlich nicht direkt im Anschluss weiter vermietet.)

    Über Hinweise, Erfahrungen und oder Einschätzungen würde ich mich sehr freuen. :)

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