Nebenkostenabrechnung / Vorauszahlungen stimmen nicht

  • Hallo... bin der neue.... ich grüße euch alle...

    ich komme mal zu dem Grund meiner Anmeldung.

    Ich habe gestern (22.07.) gegen 18 Uhr meinen alten Vermieter aus meiner alten Wohnung (Ausgezogen zum 01.01.) angeschrieben und nachgefragt was mit der Abrechnung ist. Heute (23.07.) gegen halb 6 in der Frühe kommt die Antwort per Mail mit der Abrechnung im Anhang. (keine 12 Stunden dafür gebraucht und das über Nacht.... WoW).

    Laut Abrechnung soll ich ca. 200€ Nachzahlen. In den Jahren 2015 / 2016 / 2017 habe ich immer eine Gutschrift von 100 bis 200€ gehabt. Dazu ist meine Exfrau zum 01.07.2018 aus der Wohnung ausgezogen und unsere Tochter war dann auch nur noch jeden zweiten Tag bei mir, ergo lebten ein halbes Jahr nur 1,5 Personen im Haushalt. Logischerweise müsste ja auch der Verbrauch runter gehen.

    Bei der Durchsicht der Nebenkostenabrechnung von 2015 bis 2017 ist mir aufgefallen, dass die angegebene Vorauszahlung immer Unterschiedlich ist.

    Laut Vertrag sind in der Miete 160€ Nebenkosten enthalten. Also 12Monate x 160€ = 1920€ Nebenkosten in einem Jahr.

    Hier eine kleine Auflistung:

    gesamt Nebenkosten Zahlung laut Vermieter Differenz laut Vermieter
    2015 1551,39 1760 + 208,61
    2016 1683,76 1920 + 236,24
    2017 1775,63 1850 + 74,37
    2018 1995,58 1800 - 195,58

    Unterschiedliche Zahlungen??? An den Nebenkosten hat sich seit Einzug nichts geändert. Einer Reduzierung habe ich sogar abgelehnt, bekomme lieber etwas zurück als etwas nachzahlen zu müssen.


    Und so sehe ich das:

    gesamt Nebenkosten Zahlung Real Berechnung Real
    2015 1551,39 1920 + 368,61
    2016 1683,76 1920 + 236,24
    2017 1775,63 1920 + 144,37
    2018 1995,58 1920 - 75,58


    Macht über die Jahre eine Differenz von ca. 350€ die der Vermieter einbehalten hat.

    In der Aktuellen Abrechnung von 2018 wurde der Posten "sonstiges" mit 334,24€ angegeben was der 2. größte Posten auf der Abrechnung ist. Kann man einfach so, ohne Begründung einen Posten Sonstiges einfügen?

    Ist es möglich die falsche Berechnung der vorigen Abrechnung bei dem Vermieter anzuzeigen und auf Nachbesserung pochen?

    Ich hoffe ihr könnt helfen.

    Danke euch schonmal

    Einmal editiert, zuletzt von Airman (23. Juli 2019 um 17:00)

  • Kann maneinfach so, ohne Begründung einen Posten Sonstiges einfügen?

    Nein, so einfach geht das nicht. Denn wenn nicht die sonstigen Kosten benannt sind, hast du keine Möglichkeit zu überprüfen, ob diese rechtmäßig auf der Abrechnung stehen. Denn für sonstige Betriebskosten im Sinne des §2 Nr. 17 BetrKV ist e erforderlich, dass diese im Vertrag explizit benannt sind, Also frage einfach mal beim Vermieter nach, was sich hinter den Kosten verbirgt.

    Ist es möglich die falsche Berechnung der vorigen Abrechnung bei demVermieter anzuzeigen und auf Nachbesserung pochen?

    Na natürlich kann man matierielle, also inhaltliche Fehler beim Vermieter monieren. Entweder kann er erklären, warum es doch korrekt ist, oder er muss es korrigieren. Der Gesetzgeber lässt dem Mieter 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit, Einwände geltend zu machen. Danach kann man zwar immer noch Einwände an den Vermieter heran tragen, aber dann kann er diese zurückweisen.

    Und wenn der Betrag der Vorauszahlung nicht stimmt, dann ist das ein klarer Fehler.

  • Danke Fruggel für deine schnelle und sehr gute Antwort.

    Da ich die letzten Jahre immer ein gutes Plus hatte, habe ich halt dieses Mal wieder damit gerechnet, zumal ja weniger Personen hier gewohnt haben in dem letzten halben Jahr.

    Da ich halt die drei Jahre davor immer im Guthaben war habe ich die Nebenkostenabrechnung nicht wirklich kontrolliert ( Ja das geht auf meine Kappe.... aber hab daraus gelernt).

    Zu den "Sonstiges", muss der Vermieter hier genau aufzeigen wie sich diese Kosten zusammensetzen? Und gibt es in einem Gesetz oder einer Vorschrift eine Auflistung der Posten die unter Sonstiges abgerechnet werden könne und welche nicht?

  • Und gibt es in einem Gesetz oder einer Vorschrift eine Auflistung der Posten die unter Sonstiges abgerechnet werden könne und welche nicht?

    Wie schon erwähnt ist das in der Betriebskostenverordnung geregelt, wo du selbst nachlesen kannst. "Sonstige" gehören zu Nr. 17 des §2. Und es dürfen nur laufende Kosten sein, keine Reparaturen und keine Verwaltungskosten. Und diese müssen im Vertrag vereinbart worden sein.

    Die Zahl der Personen muss sich nicht zwingend auswirken. Nicht in allen Häusern gibt es Wasserzähler und dann wird oft nach der Wohnfläche gerechnet.

  • Danke Fruggel,

    Dann müsste dieser Posten mit laufenden Kosten also im Grunde jedes Jahr auftauchen? Verstehe ich das Richtig?

    in der Abrechnung von 2017 war dieser Posten nicht enthalten.

  • Nicht zwingend. Laufende Kosten müssen nicht unbedingt jedes Jahr auftauchen. Wenn diese alle 5 Jahre beispielsweise entstehen sind es auch laufende Kosten.

    Du solltest darüber nicht spekulieren. Das bringt uns nicht weiter. Frage beim Vermieter nach, welche Kosten das sind, oder aber nimm dein Recht auf persönliche Belegeinsicht in Anspruch. Dann weißt du es genau.

  • Ok Danke.

    Bei dem Recht auf Belegeinsicht habe ich gelesen, dass man einen Termin mit dem Vermieter dann ausmacht und diese bei ihm vor Ort anschauen kann. Der Vermieter ist aber nun gute 400 Km entfernt. Kann man sich die auch in Kopie zusenden lassen?

    Und Danke nochmals für deine Geduld mit mir....

  • Der Vermieter ist aber nun gute 400 Km entfernt.

    Ja, in dem Fall ist es unzumutbar, wenn man hin fahren müßte. Da kann man dann Kopien anfordern. Die Kosten dafür kann der Vermieter jedoch von dir ersetzt verlangen. Vielleicht klärt es sich aber ja schon auf, wenn du nur um die Information bittest, was die Sonstigen im Detail sind.

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